Recht und Steuern

Winterdienst - besondere Pflichten für Berliner

Im Winter können Schnee, Eis und Matsch für Fußgänger leicht zur Gefahrenquelle werden, wenn die Bürgersteige nicht geräumt werden. Dies ist eigentlich Aufgabe der Städte und Gemeinden, die jedoch in ihren jeweiligen kommunalen Satzungen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht meist den Anliegern übertragen. Auch in Berlin müssen sich Immobilieneigentümer um die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege kümmern.

Berlin entlastet seinen Haushalt in doppelter Hinsicht: Zum einen, …

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