Höhere Abschreibung beim Mietwohnungsbau ab 2024

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Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2022 veröffentlicht. Damit soll die im Koalitionsvertrag enthaltene Anhebung des steuerlichen (linearen) Normalabschreibungssatzes für den Mietwohnungsneubau von 2 auf 3 Prozent erfolgen – allerdings erst für neue Mietwohngebäude, die nach dem 31. Dezember 2023 fertiggestellt werden. Gleichzeitig soll bereits zum 1. Januar 2023 die Möglichkeit der Gebäudeabschreibung aufgrund einer nachgewiesenen kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer entfallen.

 „Wir begrüßen die Anhebung des steuerlichen Normalabschreibungssatzes für den Mietwohnungsneubau von 2 auf 3 Prozent ausdrücklich“, sagt Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW dazu. „Damit setzt die Bundesregierung einen wichtigen Baustein aus dem Koalitionsvertrag um, den die sozial orientierte Wohnungswirtschaft seit langem fordert. Ein Wermutstropfen ist jedoch, dass die höhere Abschreibung erst für neue Mietwohngebäude gelten soll, die ab 2024 fertiggestellt werden.

Es kommt jetzt darauf an, dass die Regierung sehr zügig weitere Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag umsetzt, um den bezahlbaren Wohnungsbau voranzubringen. Gerade angesichts der rundum unsicheren Situation infolge massiver Bau- und Energiepreissteigerungen, Material- und Fachkräftemangel, Förderchaos und Zinsanstieg braucht das bezahlbare Bauen einen echten Booster. Ansonsten wird er zum Erliegen kommen, so dass sich den Wohnungsbauzielen der Regierung in absehbarer Zeit nicht mal im Ansatz angenähert werden kann. Das im Entwurf des Jahressteuergesetzes vorgesehene Entfallen der Möglichkeit der Gebäudeabschreibung aufgrund einer nachgewiesenen kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer bereits ab 2023 sehen wir allerdings als äußerst kritisch.“

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