Österreich: ein Gesetz statt drei

Nur fünf EU-Länder haben die Covered-Bond-Direktive fristgerecht im Juli 2021 umgesetzt. Im Dezember meldeten nun aber immerhin noch acht weitere Nationen Vollzug. Dazu gehörte auch Österreich, dessen gesetzlicher Rahmen vielleicht die größten Umstellungen durch die Harmonisierung erfährt. Bislang gab es in Österreich nämlich drei unterschiedliche Covered-Bond-Gesetze: das Hypothekenbankgesetz, das öffentliche Pfandbriefgesetz und das Gesetz betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen. Eine Zusammenlegung und damit die Schaffung eines einheitlichen Covered-Bond-Typs ist schon seit Jahren geplant, nun wird sie also Realität.

Die bisherigen Einzelgesetze sollen mit Ablauf des 7. Juli 2022 außer Kraft treten. Bis dahin emittierte Covered Bonds unterliegen dem Bestandsschutz, das heißt sie können bis zu ihrer Fälligkeit noch nach den alten Vorschriften weitergeführt werden. Der neue österreichische Covered Bond soll als Pfandbrief bezeichnet und das neue Pfandbriefgesetz mit "PfandBG" abgekürzt werden wie es bekanntlich auch in Deutschland der Fall ist. Darüber hinaus soll die Emission von Pfandbriefen künftig allen österreichischen Banken offenstehen, sofern sie eine entsprechende Erlaubnis einholen.

Nach Einschätzung der Covered-Bond-Experten der Commerzbank ist dieser Schritt vor allem aus Investorensicht klar zu begrüßen, da es die Transparenz des österreichischen Marktes verbessern werde.

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