Spanien: neues Cédulas-Gesetz steht

Anfang November wurde in Spanien - wenn auch etwas verspätet - Vollzug mit Blick auf die Anforderungen der Covered-Bond-Richtlinie vermeldet. Die neuen Regelungen erlangen im Juli 2022 ihre Gültigkeit für alle ausstehenden und neu platzierten Covered Bonds nach spanischem Recht (Cédulas). Die wohl wichtigste Änderung: Werden für Cédulas Hipotecarias bislang alle nicht anderweitig verpfändeten Hypotheken der Bank pauschal als Sicherheiten deklariert, soll zukünftig ein separater, eng definierter Deckungsstock diese Rolle übernehmen, wie es international üblich ist. Das erhöht die Vergleichbarkeit mit anderen Ländern. Die Covered-Bond-Experten der Commerzbank sehen in diesem Übergang zum Standard-Pool-Modell den Nachteil, dass die Überdeckung der Cédulas dadurch wohl deutlich fallen wird. Bislang sei die außergewöhnlich hohe Übersicherung spanischer Covered Bonds ihr hervorstechendstes Qualitätsmerkmal gewesen, auch wenn dies naturgemäß viele schwächere (non-eligible) Kredite beinhalte.

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