Die Augen offenhalten

Es ist eigentlich selbstverständlich, muss aber trotzdem immer wieder betont werden: Wenn Kaufinteressenten eine Wohnung besichtigen, dann sollten sie dabei ihre Augen offenhalten. Mängel, die jedermann bereits beim flüchtigen Begehen erkennen kann, führen nach einem Urteil des Landgerichts Coburg (Az. 51 O 508/20) später nicht zu Schadenersatzansprüchen.

Nach dem Erwerb einer vermieteten Wohnung machte der neue Eigentümer eine Forderung gegen den …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X