Erklärung zur Mieterhöhung muss Drittmittel aufführen

Erhöhen Vermieterinnen und Vermieter nach einer durchgeführten Modernisierung die Miete, müssen sie im Erhöhungsschreiben offenlegen, welche staatlichen Zuschüsse oder zinsverbilligten Darlehen sie in Anspruch genommen haben. Diese sind nämlich laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs zugunsten der Mieter bei der Berechnung der Mieterhöhung zu berücksichtigen (BGH VIII ZR 416/21).

Der Fall: Die Vermieterin eines Mietobjektes führte eine energiesparende Sanierung durch. Sie baute dabei …

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