Kosten für Rauchmelder trägt der Vermieter

Wer Wohnraum vermietet, muss diesen auf eigene Kosten mit den gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmeldern ausstatten. Auch wenn die Rauchmelder nicht gekauft, sondern lediglich gemietet werden, können die dabei anfallenden Kosten nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Das hat der Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 379/20) entschieden.

Eine Vermieterin verklagte die Mieterin ihrer Wohnung, die Kosten für Miete und Wartung der in der Wohnung installierten Rauchwarnmelder zu …

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