Mieten unter Lebensgefährten

Bei Vermietungen unter Lebensgefährten ist eine gewisse Vorsicht geboten. Denn längst nicht immer erkennen Fiskus und Finanzgerichte die zum Teil rechtlich gewagten Konstruktionen an. In vorliegendem Fall bewohnten die Eigentümerin einer Immobilie und ihr Lebensgefährte gemeinsam das Obergeschoss des Hauses. Der Mann überwies monatlich 350 Euro als Miete und die Frau machte entsprechend ihrer Einnahmen beziehungsweise Ausgaben beim Fiskus Verluste aus Vermietung und …

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