Platz da fürs E-Auto

Bei der Versammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft war beschlossen worden, dass in der Tiefgarage der Wohnanlage keine E-Autos abgestellt werden dürfen. Doch diese Entscheidung war juristisch nicht haltbar. Der Beschluss verstößt laut einem aktuellen Urteil (Amtsgericht Wiesbaden, Aktenzeichen 92 C 2541/21) gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung.

Der Fall: Der Mehrheit der Eigentümer schien es bedenklich, dass künftig auch …

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