Störung des Hausfriedens ist ein Kündigungsgrund

Vermieter von Wohnraum können fristlos kündigen, wenn eine Mietpartei den Hausfrieden nachhaltig stört. Dazu müssen sie jedoch nachweisen, dass die Mietpartei ihre vertraglichen Pflichten verletzt hat und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Aktenzeichen VIII ZR 211/22). Im entschiedenen Fall war das Verhältnis zwischen den Vermietern eines Mehrfamilienhauses und der Mietpartei einer …

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