Tiefgarage nicht abstandsflächenrelevant

Nachbarn wandten sich gegen den Bau einer Tiefgarage für eine Wohnanlage. Unter anderem argumentierten sie damit, dass durch das geplante Objekt die vorgeschriebenen Abstandsflächen zum benachbarten Grundstück nicht eingehalten würden. Doch das wollten die damit befassten Richter des Oberverwaltungsgerichtes NRW so nicht akzeptieren. Sie erlaubten den Neubau mit folgender Begründung: "Abstandsflächen sind nur von den Außenwänden von oberirdischen …

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