Türöffner muss sein

Ein elektrischer Türöffner, der von den Wohnungen eines Mehrfamilienhauses aus bedient werden kann, ist nach heutigen Kriterien schlichtweg unverzichtbar. Der Eigentümer des Objekts muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Aktenzeichen 8 L 3058/20.F) für die Einhaltung dieses Mindeststandards Sorge tragen. Der Fall: Einige Bewohner eines Mietshauses in Frankfurt beschwerten sich beim Wohnungsaufsichtsamt über die Zustände in ihrer Wohnanlage. …

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