Wer zahlt den Abstand?

Es kommt immer wieder vor, dass Vermieter sich für den Fall eines vorzeitigen Auszuges mit ihren Mietern auf eine Abstandszahlung einigen. Doch wer kommt eigentlich beim zwischenzeitlichen Verkauf des Objekts für diese Verpflichtung auf? Diese Frage musste das Oberlandesgericht Thüringen (Aktenzeichen 4 U 858/18) klären.

Nach der Vereinbarung über den vorzeitigen Ausstieg des Mieters aus dem Vertrag, aber noch vor der Auszahlung der vereinbarten …

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