Ausweis und schmutzige Wäsche

Daniel Rohrig

Der gefürchtete Gangsterboss Al Capone gilt als der Erfinder der Geldwäsche. Er investierte die Einnahmen, die er mit seinen kriminellen Machenschaften zusammensammelte, kurzerhand in Waschsalons. Ziel: die Verschleierung der wahren Herkunft der Einnahmen. Problem für die Immobilienbranche: Sie ist ein absolutes Hochrisikosegment in Sachen Geldwaschanlage. Das weiß man nicht erst, seitdem eine Studie der Universität Halle-Wittenberg diesen Aspekt jüngst wissenschaftlich unter die Lupe genommen hat. Der Untersuchung nach gehört die Branche zum sogenannten Nichtfinanzsektor, dem insgesamt 28 000 Verdachtsfälle pro Jahr zugerechnet werden. Das jährliche Gesamtvolumen der Geldwäsche in Deutschland bewegt sich demnach bei 30 Milliarden Euro. Im Mittelpunkt der Kritik der Wissenschaftler rund um Prof. Dr. Kai-D. Bußmann stehen die Makler. Sie müssten nach dem Geldwäschegesetz Verdachtsmomente konsequent an die Behörden melden. Die hohen Risiken würden "durch die unzureichende Umsetzung der Sorgfaltspflichten und die sehr geringe Bereitschaft zu Verdachtsmeldungen erheblich erhöht". Das war deutlich. Auch Architekten und Bauträger seien nachlässig. Insbesondere hohe Bargeldzahlungen sollten ein Alarmzeichen sein.

Bis vor einigen Jahren galt Deutschland generell nicht gerade als Musterknabe in Sachen Aufklärung. Noch vor sieben Jahren rüffelte die Financial Action Task Force (FATF), ein Gremium der OECD, die Bundesrepublik, indem sie "erhebliche Defizite bei der Vermeidung von Geldwäsche" konstatierte. Folge: ein EU-Verletzungsverfahren. Das Ergebnis des daraufhin startenden Aktionismus war ein neues Geldwäschegesetz mit verschärften Regelungen für Makler. Für eine Legitimation eines Vertragspartners musste bereits bei einem Besichtigungstermin eine Identifikation vorgelegt werden. Es handelte sich also bislang um eine "Ausweisprüfung auf der Straße". Wer das Dokument nicht dabei hatte, durfte die Wohnung oder das Haus nicht besichtigen. Darüber hinaus hatte der Makler auch noch jede Menge Arbeit, diese Daten zu dokumentieren und gegebenenfalls weiterzuleiten. Richtig aufwendig gestaltete sich ein solcher Vorgang teils bei juristischen Personen, die keine Personengesellschaften sind. Offenbar ist man im Berliner Bundesfinanzministerium nun aber selbst auf die Idee gekommen, dass diese Praxis keinesfalls hilfreich ist. Das Geldwäschegesetz wurde novelliert - es soll am 27. Juni dieses Jahres in Kraft treten. Neuerdings ist von einem ernsthaften Kaufinteresse erst dann auszugehen, wenn einer der Beteiligten von dem anderen den Kaufvertrag im Entwurf erhalten hat oder ein Vorvertrag vorliegt. Vermittler werden dadurch von ihrem lästigen Mehraufwand entlastet und können die gewonnene Zeit konsequent nutzen, um erkannten Unregelmäßigkeiten intensiver auf die Spur zu kommen. Hier ist ein gesetzliches Weniger eindeutig mehr.

Lob kommt erwartungsgemäß von den Verbänden. Der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft (BVFI) beispielsweise sieht nach den Worten seines Vorstands Helge Norbert Ziegler eine "erhebliche Erleichterung" für die Makler. Auch Dr. Christian Osthus, Leiter der Rechtsabteilung beim IVD, äußert sich positiv. Es sei sachgerecht, die Identifikationspflicht zu verlegen. Die Pflicht selbst sei allerdings bei der Bekämpfung der Geldwäsche ein passendes Mittel. Gleichwohl nimmt der IVD-Jurist die Makler in Schutz. In der Praxis seien diese "nicht in der Lage zu erkennen, ob ein Geldwäscheverdacht vorliegt". Makler seien schließlich keine Kriminalisten. Da hat der Mann eindeutig recht. Seine Forderung nach einer engeren Zusammenarbeit der Behörden mit den Maklern ist trotzdem sinnvoll. Makler können und sollen nicht zu Denunzianten mutieren. Da haben es sich die Ersteller der Hallenser Studie recht einfach mit den Schuldzuweisungen gemacht. Aber sie müssen bei der Aufklärung helfen. Hier gibt es durchaus Verbesserungsbedarf. Vielleicht mag da die künftig von der EU vorgeschriebene Einrichtung einer Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bei der Generalzolldirektion helfen, an die fortan Verdachtsfälle gemeldet werden müssen. Es könnte durchaus sein, dass die Hürde für die Makler, mit dieser neuen Behörde zusammenzuarbeiten, geringer ist als mit dem Landes- und Bundeskriminalamt, die bislang zuständig waren.

Keine Frage. Geldwäscher sind geschickt. Auch Al Capone gelang es, jahrelang unbehelligt seine Geschäfte weiterzuverfolgen. Erst Jahre später folgten Bagatellstrafen und schließlich dann die Verurteilung wegen eines kleinen Bruchteils seiner Vergehen. Die Al Capones von heute sollten nicht mehr so leicht davonkommen.

Daniel Rohrig , Redaktion Immobilien und Finanzierung , Verlag Helmut Richardi
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