Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

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Makroprudenzielle Politik. Am 10. November 2021 führte der EZB-Rat einen Meinungsaustausch über Fragen der Finanzstabilität im Euroraum. Grundlage war der Financial Stability Review vom November des Jahres 2021. Der Rat der Europäischen Zentralbank genehmigte die Veröffentlichung des Berichts auf der Website der Europäischen Zentralbank. In dem Bericht werden Finanzstabilitätsrisiken und deren Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte, die Schuldentragfähigkeit, die Rentabilität der Banken und den Nichtbankenfinanzsektor bewertet. Der Bericht enthält außerdem politikrelevante Überlegungen für sowohl den kurz- als auch den mittelfristigen Zeithorizont.

Ausgabe von Münzen. Am 2. November 2021 erließ der Rat der Europäischen Zentralbank den Beschluss EZB/2021/48 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/1997 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2021. Der Änderungsbeschluss sieht vor, dass in einem jeweils höheren Umfang Münzen ausgegeben werden, als ursprünglich geplant, so wie von der De Nederlandsche Bank, der Latvijas Banka und der Národná banka Slovenska beantragt. Der Beschluss wird in Kürze auf EUR-Lex abrufbar sein.

EZB-Bankenaufsicht. Am 10. November 2021 hat der EZB-Rat Herrn Pentti Hakkarainen zum Mitglied des Administrativen Überprüfungsausschusses (Administrative Board of Review - ABoR) ernannt. Seine fünfjährige Amtszeit beginnt am 1. Februar 2022. Die Ernennung erfolgt laut EZB unter dem klaren Vorbehalt, dass sich Hakkarainen nicht an Anträgen beteiligen darf, die an den ABoR gerichtet werden, um eine Überprüfung von EZB-Aufsichtsbeschlüssen zu erwirken, an denen er selbst als Mitglied des Aufsichtsgremiums beteiligt war. In einem solchen Fall müsste ihn ein stellvertretendes Mitglied ersetzen. Christiane Campill und Damir Odak wurden zu stellvertretenden Mitgliedern des ABoR ernannt.

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und beginnt zum schnellstmöglichen Termin. Der ABoR führt interne administrative Überprüfungen von Aufsichtsbeschlüssen der Europäischen Zentralbank durch. Diese können von natürlichen oder juristischen Personen beantragt werden, die von einem Aufsichtsbeschluss der Europäischen Zentralbank direkt betroffen sind. Mit der Überprüfung wird sichergestellt, dass diese Beschlüsse mit den Vorschriften und Verfahren vereinbar sind. Weitere Informationen zum ABoR finden sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.

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