Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Marktoperationen: Am 14. Oktober 2016 überprüfte der EZB-Rat das Verzeichnis der zugelassenen nicht geregelten Märkte für Vermögenswerte, die als Sicherheiten für geldpolitische Geschäfte des Eurosystems zugelassen sind, das Verzeichnis der als multilaterale Entwicklungsbanken oder internationale Organisationen klassifizierten Emittenten und das Verzeichnis der als Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag in Haircutkategorie II klassifizierten Emittenten. Die beiden zuerst genannten Verzeichnisse bleiben unverändert. Das Verzeichnis der als Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag in Haircutkategorie II klassifizierten Emittenten wird um die Cassa Depositi e Prestiti erweitert. Die Verzeichnisse stehen auf der Website der EZB zur Verfügung und werden am 1. Januar 2017 entsprechend aktualisiert.

Am 8. Dezember 2016 beschloss der EZB-Rat, die Ankäufe im Rahmen des erweiterten Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme - APP) im derzeitigen Umfang von monatlich 80 Milliarden Euro bis Ende März 2017 fortzusetzen und dass der Nettoerwerb von Vermögenswerten ab April 2017 bis Ende Dezember 2017 oder erforderlichenfalls darüber hinaus im Umfang von monatlich 60 Milliarden Euro erfolgen soll und in jedem Fall so lange, bis der EZB-Rat eine nachhaltige Korrektur der Inflationsentwicklung erkennt, die mit seinem Inflationsziel im Einklang steht. Darüber hinaus verabschiedete der EZB-Rat die Änderung einiger der Parameter des APP, um eine reibungslose Umsetzung des Programms sicherzustellen. Schließlich beschloss der EZB-Rat, im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors Barsicherheiten für Wertpapierleihgeschäfte zuzulassen, um die Wirksamkeit des Rahmenwerks für die Wertpapierleihe zu erhöhen. Nähere Erläuterungen zu diesen Beschlüssen sind den entsprechenden Pressemitteilungen zu entnehmen, die auf der Website der EZB zur Verfügung stehen.

Am 14. Dezember 2016 beschloss der EZB-Rat, dass das Programm zum Ankauf von Asset-Backed Securities (ABSPP) ab dem 1. April 2017 vollständig durch die Zentralbanken des Eurosystems und ohne Unterstützung durch externe Vermögensverwalter umgesetzt wird. Nähere Einzelheiten sind der entsprechenden Pressemitteilung zu entnehmen, die auf der Website der EZB abrufbar ist.

Finanzstabilität: Am 14. Dezember 2016 verabschiedete der EZB-Rat im Anschluss an die am selben Tag stattfindende Sitzung des makroprudenziellen Forums eine Erklärung zu makroprudenziellen Maßnahmen. In dem Forum, das vier Mal im Jahr zusammenkommt, sind alle Mitglieder des EZB-Rats und des Aufsichtsgremiums der EZB vertreten. Die Erklärung ist auf der Website der EZB abrufbar.

Zahlungsverkehrssysteme: Am 12. Dezember 2016 genehmigte der EZB-Rat die aktualisierten Fassungen der Dokumentation zum Korrespondenzzentralbank-Modell (CCBM) 2016, Dokumente "CCBM Manual of procedures" und "CCBM Procedures for Eurosystem counterparties". Außerdem billigte er die Aktualisierung der entsprechenden internen Vereinbarungen des Eurosystems/ESZB. Darüber hinaus verabschiedete der EZB-Rat die Veröffentlichung des Dokuments "CCBM Procedures for Eurosystem counterparties" sowie des zugehörigen technischen Anhangs "CCBM information for counterparties - Summary of legal instruments used in the euro area" auf der Website der EZB.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 17. November 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme der EZB zur Übertragung von Befugnissen an die Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland zur Bewertung des Wettbewerbs im Markt für Hypothekarkredite und zum Erlass von Anordnungen bezüglich variabler Zinssätze an Kreditgeber (CON/2016/54) auf Ersuchen des Vorsitzenden des gemeinsamen Ausschusses für Finanzen, öffentliche Ausgaben und Reform des Oireachtas (irisches Nationalparlament) sowie des Taoiseach (irischer Ministerpräsident). Am 17. November 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme der EZB zu einem Gesetzentwurf zur Abschaffung der in Zusammenhang mit Notfall-Liquiditätshilfe gegebenen staatlichen Garantien in Belgien (CON/2016/55) auf Ersuchen des Gouverneurs der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique.

Am 18. November 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme der EZB zu Reservesätzen in Ungarn (CON/2016/56) auf Ersuchen der Magyar Nemzeti Bank.

Am 30. November 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme der EZB zur Erstattung von Betriebskosten des zentralen Kreditregisters und des Registers für Bankkonten in Bulgarien (CON/2016/57) auf Ersuchen der Bulgarischen Nationalbank). Am 5. Dezember 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme der EZB zur Übertragung Münzen betreffender öffentlicher Aufgaben auf De Nederlandsche Bank (CON/2016/58) auf Ersuchen des Finanzministers der Niederlande. Am 13. Dezember 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme der EZB zur Rechnungsprüfung der Geschäftstätigkeit der Banka Slovenije (CON/2016/59) auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums.

Statistik: Am 9. Dezember 2016 nahm der EZB-Rat den Vertraulichkeitsbericht 2015 zur Beurteilung des Schutzes der Vertraulichkeit statistischer Einzeldaten zur Kenntnis, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 951/ 2009 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 von der Europäischen Zentralbank mit Unterstützung der nationalen Zentralbanken erhoben werden. Eine Zusammenfassung des Berichts wird in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht.

Ausgabe von Banknoten und Münzen: Am 30. November 2016 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2016/43 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2017.

Corporate Governance: Am 16. November 2016 ernannte der EZB-Rat die Vizepräsidentin der Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland, Sharon Donnery, mit Wirkung zum 1. Januar 2017 zur Vorsitzenden des Haushaltsausschusses der EZB und damit zur Nachfolgerin von Pentti Hakkarainen. Am 14. Dezember 2016 hat der EZB-Rat im Rahmen der alle drei Jahre stattfindenden Überprüfung der Ausschussmandate die Amtszeit der gemäß Artikel 9.1 der Geschäftsordnung der EZB eingesetzten Ausschüsse des Eurosystems/ESZB um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2019 verlängert und deren Vorsitzende bis zum 31. Dezember 2019 in ihren Ämtern bestätigt. Eine Auflistung der Ausschüsse findet sich im Jahresbericht der EZB.

Am 14. Dezember 2016 ernannte der EZB-Rat Pentti Hakkarainen, Vizepräsident der Suomen Pankki - Finlands Bank und Vorsitzender der finnischen Finanzaufsichtsbehörde, zum EZB-Vertreter im Aufsichtsgremium des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM). Hakkarainen wird sein neues Amt im Februar 2017 antreten. Eine entsprechende Pressemitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar.

Bankenaufsicht: Am 23. November 2016 beschloss der EZB-Rat, eine öffentliche Konsultation zum Entwurf eines Leitfadens zu Leveraged Transaktionen durchzuführen. Die Konsulationsphase läuft bis zum 27. Januar 2017 und umfasst einen technischen Workshop für Banken am 16. Dezember 2016 sowie eine öffentliche Anhörung am 20. Januar 2017. Am 5. Dezember 2016 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, das aufsichtliche Prüfungsprogramm (Supervisory Examination Programme - SEP) zu Vor-Ort-Prüfungen (on-site inspections - OSI) und Untersuchungen interner Modelle (internal model investigations - IMI), einschließlich der gezielten Überprüfung interner Modelle (targeted review of internal models - TRIM), für das Jahr 2017 gemäß Artikel 99 CRD IV zu verabschieden. Am 8. Dezember 2016 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, eine Zusammenfassung der Aufsichtsprioritäten des SSM für 2017 zu veröffentlichen.

Am 12. Dezember 2016 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die 2016 aktualisierte Broschüre zur SREP-Methodik zu verabschieden. Die aktualisierte Fassung behandelt die Einführung der Säule-2-Empfehlungen und sie wird auf der Website der EZB veröffentlich. Am 13. Dezember 2016 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums hinsichtlich einer Empfehlung der EZB (EZB/ 2016/44) zur Politik bezüglich der Dividendenausschüttung und gegen ein Schreiben an die Chief Executive Officers der Banken im Hinblick auf die Politik in Bezug auf die variable Vergütung. Die Empfehlung und das Schreiben sind auf der Website der EZB abrufbar.

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