Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Externe Kommunikation: Am 28. Juli 2016 bewertete der EZB-Rat die Erfahrungen mit dem Generation Euro Schülerwettbewerb. Dieser war 2010 für eine Testphase von fünf Jahren als gemeinsamer Wettbewerb des Eurosystems für Schüler weiterführender Schulen im Alter von 16 bis 19 Jahren ins Leben gerufen worden. Die Schüler sollen durch ihn ein besseres Verständnis der Geldpolitik und ihrer Funktion in der Volkswirtschaft vermittelt bekommen. Der EZB-Rat hat beschlossen, den Wettbewerb fortzusetzen. Er wird von elf nationalen Zentralbanken und der EZB zwischen Oktober 2016 und April 2017 zum sechsten Mal veranstaltet.

Marktoperationen: Am 21. Juli 2016 beschloss der EZB-Rat, nach Prüfung neu verfügbarer statistischer Daten, den pauschalen Abzug von der Mindestreservebasis, der auf Verbindlichkeiten mit Laufzeiten von bis zu zwei Jahren innerhalb der Kategorie Schuldverschreibungen anzuwenden ist, von 30 Prozent auf 15 Prozent zu senken, wie in Verordnung (EG) Nr. 1745/2003 über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht näher spezifiziert. Dieser Beschluss tritt mit der am 14. Dezember 2016 beginnenden Mindestreserve-Erfüllungsperiode in Kraft.

Am 9. September 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Verordnung EZB/2016/26 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1745/2003 über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht. Die Änderungsverordnung präzisiert die Methode, die für den pauschalen Abzug für den Ausschluss von Interbankenverbindlichkeiten von der Mindestreservebasis verwendet wird. Die Verordnung EZB/2016/26 tritt am 14. Dezember 2016 in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist auf der Website der EZB in sämtlichen Amtssprachen der EU abrufbar.

Ebenfalls am 9. September 2016 legte der EZB-Rat die unverbindlichen Kalender für die regulären Tenderoperationen des Eurosystems und für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden für die Jahre 2017 und 2018 fest. Einzelheiten hierzu sind einer am 14. September 2016 in 23 Amtssprachen der Europäischen Union auf der EZB-Website veröffentlichten Pressemitteilung zu entnehmen.

Finanzstabilität: Am 7. September 2016 genehmigte der EZB-Rat den Beitrag des Eurosystems zum DG FISMA Konsultationspapier der Europäischen Kommission zu weiteren Überlegungen für die Umsetzung der strukturellen Liquiditätsquote in der Europäischen Union, der anschließend bei der Europäischen Kommission eingereicht und am 14. September 2016 auf der EZB-Website veröffentlicht wurde.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr: Am 28. Juli 2016 billigte der EZB-Rat die Veröffentlichung eines Berichts zur TITUS-Krisenkommunikationsübung für Finanzmarktinfrastrukturen im Euroraum. Hierbei handelte es sich um eine durchgeführte Krisenkommunikationsübung, an der die Aufsichtsfunktion des Eurosystems für Zahlungssysteme, Target-2-Betreiber und sämtliche wichtigen Zahlungsverkehrsinfrastrukturen für Transaktionen in Euro, einschließlich einiger ihrer wichtigsten Interessengruppen, beteiligt waren. Die Teilnehmer wurden mit einer simulierten Cyberattacke auf ein systemrelevantes Zahlungsverkehrssystem konfrontiert.

Die Übung sollte es dem Eurosystem ermöglichen, seine Bereitschaft zur effektiven Durchführung seiner operationalen und aufsichtlichen Aufgaben während einer Krise zu beurteilen. Zudem sollte sie ein Schlaglicht auf die Effektivität der Krisenmanagementverfahren der verschiedenen Interessengruppen für Ereignisse mit grenzüberschreitenden Auswirkungen werfen. Der Bericht ist auf der Website der EZB unter TITUS exercise abrufbar.

Am 18. August 2016 genehmigte der EZB-Rat im Hinblick auf die dritte Phase der T2S-Migration nach einer Ad-hoc-Beurteilung neue Verbindungen anhand der Standards für die Verwendung von Wertpapierabwicklungssystemen in Kreditgeschäften des Eurosystems. Die vollständige Liste aller geeigneten Verbindungen, die zuletzt am 12. September 2016 aktualisiert und um neue ab diesem Datum funktionsfähige Verbindungen ergänzt wurde, ist auf der Website der EZB abrufbar.

Am 9. September 2016 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung eines Berichts zu Target-2. In diesem wird die Methode erläutert, die dem Rahmen für Stresstests in Bezug auf das Echtzeit-Brutto-Abwicklungssystem zugrunde liegt, dessen Eigentümer und Betreiber das Eurosystem ist. Zudem werden die Ergebnisse der Stresstests bezüglich der Liquiditätsrisiken in diesem System analysiert. Insgesamt gelangt der Bericht zu dem Schluss, dass die Stresstests die Widerstandsfähigkeit des Target-2-Systems belegten. Zudem verfüge es, getragen von seinen effizienten Liquiditätsmanagementfunktionen, über ausreichende Liquiditätsreserven. Der Bericht wird auf der Website der EZB veröffentlicht.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften:

Am 28. Juli 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Überwachung von Zahlungssystemen in Polen (CON/2016/38) auf Ersuchen des polnischen Finanzministeriums. Am 29. Juli 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu bestimmten Regelungen für die Restrukturierung von auf Fremdwährung lautenden oder indexierten Darlehen in Polen (CON/2016/39) auf Ersuchen des polnischen Parlaments. Am 30. August 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Änderungen am Mindestreservesystem in Rumänien (CON/2016/40) auf Ersuchen der Banca Nationala a României.

Am 31. August 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Rundschreiben der Banca d'Italia zur Umsetzung der Reform der italienischen Genossenschaftsbanken (CON/2016/41) auf Ersuchen der Banca d'Italia. Ebenfalls am 31. August 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem zentralen Kreditregister in Slowenien (CON/2016/42) auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums. Am 7. September 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Rolle des Vertreters der Finanzmarktaufsichtsbehörde im Aufsichtsgremium der Europäischen Zentralbank sowie zu Aufsichtsgebühren (CON/2016/43) auf Ersuchen des finnischen Finanzministeriums.

Am 12. September 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds und der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (CON/2016/44) auf Ersuchen des Rates der EU. Am 19. September 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Rolle der Národná banka Slovenska in der Berichterstattung über Abgaben im Zusammenhang mit Versicherungsprämien CON/2016/45 auf Ersuchen des Finanzministers der Slowakischen Republik.

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