Vermerkt

Zentralbanken: Beschlüsse EZB-Rat (ohne Zinsbeschlüsse)

Marktoperationen: Am 8. November 2012 billigte der EZB-Rat die Antwort des Eurosystems auf die öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission zur Regelung bezüglich Indizes. Mit dieser Konsultation soll ermittelt werden, ob im Bereich der Erstellung und Governance von Indizes, die als Benchmark dienen, weitere Regelungen erforderlich sind. Die Antwort des Eurosystems ist auf der Website der EZB abrufbar. Am 9. November 2012 beschloss der EZB-Rat, die Einführung eines einheitlichen Mindestbetrags für die Hereinnahme von Kreditforderungen als Sicherheiten zu verschieben. Diese Entscheidung geht auf seinen Beschluss vom 15. Juni 2012 zurück, die Vorbereitungen für das Projekt CCBM2 (Collateral Central Bank Management) in seiner damaligen Form einzustellen.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Am 8. November 2012 beschloss der EZB-Rat, die Verbindungen zwischen dem spanischen Wertpapierabwicklungssystem Iberclear SCLV und Monte Titoli, Euroclear France sowie Euroclear Nederland aus dem Verzeichnis der für Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassenen Verbindungen zu streichen, da die notenbankfähigen Sicherheiten des Eurosystems nicht mehr über diese Verbindungen abgewickelt werden. Das aktualisierte Verzeichnis der Wertpapierabwicklungssysteme und der direkten sowie indirekten Verbindungen, die für Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassen sind, kann auf der EZB-Website abgerufen werden.

Am 15. November 2012 billigte der EZB-Rat zwei Vereinbarungen zur kooperativen Überwachung von zwei zentralen Kontrahenten im Vereinigten Königreich mit erheblichen Auswirkungen im Hinblick auf grenzüberschreitende Risiken; hierbei handelt es sich um den Clearingdienst für außerbörsliche Credit Default Swaps von ICE Clear Europe (ICE Clear Europe CDS) und den Clearingdienst für außerbörsliche Zinsswaps von LCH.Clearnet Ltd (Swap-Clear). Diese Vereinbarungen entsprechen Responsibility E des Prinzipienkatalogs für Finanzmarktinfrastrukturen (Principles for Financial Market Infrastructures), der im April 2012 vom CPSS-IOSCO verabschiedet wurde. In diesem Katalog ist vorgesehen, dass Zentralbanken, Marktregulatoren und andere zuständige Stellen zusammenarbeiten, um die Sicherheit und Effizienz von Finanzmarktinfrastrukturen (FMIs) zu fördern. Dies umfasst insbesondere die gegenseitige Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Mandate, die Förderung einer umfassenden Regelung, Überwachung und Aufsicht von FMIs sowie die Einrichtung eines Mechanismus, durch den die Verantwortung zahlreicher Behörden effizient und effektiv erfüllt werden kann. Hierbei sind die satzungsgemäßen Zuständigkeiten der Behörden, die systemische Bedeutung einer FMI im jeweiligen Land wie auch das gesamte Risikoprofil der FMI und ihrer Teilnehmer zu berücksichtigen. Im Fall von ICE Clear Europe CDS und SwapClear forderte die Financial Services Authority des Vereinigten Königreichs, welche derzeit mit der Überwachung betraut ist, die für die Teilnahme an der kooperativen Überwachung zugelassenen Stellen - unter anderem die EZB als Vertreterin des Eurosystems und Emittentin des Euro - dazu auf, diese Vereinbarungen zu treffen. Am 21. November 2012 erörterte der EZB-Rat den aktuellen Stand des Target-2-Securities-Programms und billigte eine überarbeitete Version der Nutzeranforderungen. Weitere Informationen werden auf der EZB-Website veröffentlicht.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 21. November 2012 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des "Financial Stability Review" vom Dezember 2012. In diesem Bericht werden die Hauptrisiken für die Stabilität des Finanzsystems im Eurogebiet sowie mögliche Schwachstellen untersucht, und es wird eine umfassende Analyse dazu angestellt, inwieweit das Finanzsystem des Euroraums Störungen auffangen kann. Der Bericht wird auf der Website der EZB veröffentlicht.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften: Am 19. Oktober 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Informationsfreiheit in Irland CON/2012/ 76 auf Ersuchen des irischen Ministers für öffentliche Ausgaben und Reformen. Ebenfalls am 19. Oktober 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2214/96 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes (HVPI): Übermittlung und Verbreitung von Teilindizes des HVPI in Bezug auf die Schaffung harmonisierter Verbraucherpreisindizes zu konstanten Steuersätzen und zu einem Vorschlag für eine Verordnung der Kommission zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes im Hinblick auf die Schaffung von Preisindizes für selbst genutztes Wohneigentum CON/2012/77 auf Ersuchen der Europäischen Kommission.

Am 23. Oktober 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Offenmarktgeschäften und ständigen Fazilitäten in Rumänien CON/2012/78 auf Ersuchen der Banca Nationala a României. Am 24. Oktober 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu fiskalischen Regeln und zur Verwaltung von Bankkonten und Zahlungen von öffentlichen Stellen in Bulgarien CON/2012/ 79 auf Ersuchen des bulgarischen Finanzministeriums. Am 29. Oktober 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Änderungen des Gesetzes über die lettische Notenbank CON/2012/80 auf Ersuchen der Latvijas Banka. Ebenfalls vom 29. Oktober datiert eine Stellungnahme der EZB zur Gewinnverteilung zwischen der belgischen Zentralbank und dem belgischen Staat CON/2012/81, um die sie die Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique im Auftrag des belgischen Finanzministers ersucht hatte.

Am 30. Oktober 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Prüfung von Bargeld in Deutschland CON/ 2012/82 auf Ersuchen der Deutschen Bundesbank. Am 31. Oktober 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Beschränkungen für Barzahlungen in der Slowakei CON/2012/83 auf Ersuchen des slowakischen Finanzministeriums. Am 6. November 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken CON/2012/84 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union. Am 6. November 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Garantien des zyprischen Staats für Kreditinstitute CON/2012/85 auf Ersuchen des zyprischen Finanzministeriums.

Am 9. November 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Vergütung des Personals der Banco de Portugal und zum Haushalt CON/2012/86 auf Ersuchen des Präsidenten des portugiesischen Parlaments. Am 13. November 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Schreibweise der einheitlichen Währung auf Lettisch CON/ 2012/87 auf Ersuchen des lettischen Justizministeriums. Am 14. November 2012 verabschiedete der EZB-Rat Stellungnahme der EZB zu deutschen Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarkts CON/2012/ 88 auf Ersuchen des deutschen Bundesministeriums der Finanzen.

Am 15. November 2012 verabschiedete der EZB-Rat Stellungnahme der EZB zu Euro-Banknoten und -Münzen sowie Änderungen an der Satzung der spanischen Zentralbank CON/2012/89 auf Ersuchen der Banco de España. Am 16. November 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Änderungen am Rechtsrahmen für die Rekapitalisierung von Kreditinstituten in Griechenland CON/2012/90 auf Ersuchen des griechischen Finanzministeriums. Am 19. November 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem polnischen Stabilisierungsfonds für Banken CON/2012/91 auf Ersuchen des polnischen Finanzministers.

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