Vermerkt

Zentralbanken - Beschlüsse EZB-Rat (ohne Zinsbeschlüsse)

Marktoperationen: Am 4. April 2012 verabschiedete der EZB-Rat zusätzliche Informationsanforderungen im Hinblick auf Modifikationen von Asset Backed Securities (ABS). Die Geschäftspartner, die von der jeweils zuständigen nationalen Zentralbank entsprechend unterrichtet werden, müssen das Eurosystem wie folgt informieren: a) einen Monat vor jeder geplanten Modifikation der von ihnen als Sicherheiten hinterlegten ABS und b) bei Hinterlegung von ABS über jede Modifikation, die in den sechs Monaten vor Hinterlegung vorgenommen wurde, sofern sie die ABS eigens zu diesem Zweck emittiert haben. Zudem beschloss der EZB-Rat am 4. April 2012, dass Ratingtools, die bis zum 31. Mai 2012 nicht die von Basel II vorgegebene Definition von Ausfall zugrunde legen, so lange vom Rahmenwerk für Bonitätsbeurteilungen im Eurosystem (ECAF) ausgeschlossen werden, bis sie diese Definition anwenden. Ebenfalls vom 4. April 2012 datiert der Beschluss des EZB-Rat die Zulassung des Ratingtools der Creditreform Rating AG zum ECAF. Die vollständige Liste der Systeme, die vom Eurosystem für ECAF-Zwecke zugelassen sind, ist auf der EZB-Website abrufbar.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Am 3. April 2012 genehmigte der EZB-Rat die direkte Verbindung zwischen dem griechischen Wertpapierabwicklungssystem BOGS und der Clearstream Banking AG - Cascade, die zur Besicherung von Kreditgeschäften des Eurosystems verwendet werden kann. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde am 5. April 2012 auf der Website der EZB veröffentlicht. Das aktualisierte Verzeichnis aller zugelassenen direkten und erweiterten Verbindungen ist ebenfalls auf der EZB-Website abrufbar. Am 29. März 2012 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2012/6 über die Einrichtung des T2S-Vorstands und zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2009/6.

Der Beschluss umfasst das Mandat des T2S-Vorstands (Anhang 1), seine Geschäftsordnung (Anhang II), den Verhaltenskodex für die Vorstandsmitglieder (Anhang III) sowie die Verfahren und Anforderungen für die Auswahl, Ernennung und Ersetzung der Mitglieder des T2S-Vorstands, die nicht einer Zentralbank angehören (Anhang IV). Der Beschluss ist auf der Website der EZB abrufbar und wird in Kürze im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Am 23. März 2012 verabschiedete der EZB-Rat den Entwurf einer Antwort auf die öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission zum Grünbuch "Ein integrierter europäischer Markt für Karten-, Internet- und mobile Zahlungen". In diesem Schriftstück wird eine Bewertung der aktuellen diesbezüglichen Situation in Europa vorgenommen, die bestehenden Mängel werden der Vision eines vollständig integrierten Zahlungsverkehrsmarkts gegenübergestellt und die Hemmnisse, die zu diesen Mängeln geführt haben, werden aufgezeigt. Der Beitrag des Eurosystems wurde am 26. März 2012 auf der EZB-Website veröffentlicht.

Am 11. April 2012 beschloss der EZB-Rat, eine öffentliche Konsultation zu Empfehlungen für die Sicherheit von Internetzahlungen durchzuführen, Stellungnahmen müssen innerhalb von zwei Monaten abgegeben werden. Erstellt wurde die Konsultation vom Europäischen Forum zur Sicherheit von Massenzahlungen, einer freiwilligen Kooperation zwischen den relevanten Überwachungs- und Aufsichtsorganen von Zahlungsdienstleistern. Es ist vorgesehen, dass die vorgeschlagenen Empfehlungen bis zum 1. Juli 2014 von den Marktteilnehmern umgesetzt werden. Die diesbezüglichen Dokumente sowie eine Pressemitteilung wurden am 20. April 2012 auf der EZB-Website veröffentlicht.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften:

Am 22. März 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme (CON/2012/21) der EZB: erstens zu einem Vorschlag für eine Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zweitens zu einem Vorschlag für eine Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung [EMIR] über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister, drittens zu einem Vorschlag für eine Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulationen und viertens zu einem Vorschlag für eine Verordnung über Insi-der-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union.

Am 28. März 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Einlagensicherungssystem in Slowenien (CON/ 2012/22) auf Ersuchen der Banka Slovenije. Am 29. März 2012 billigte der EZB-Rat ein überarbeitetes Verfahren für die Ausübung der beratenden Funktion der EZB bei Entwürfen für EU-Durchführungsmaßnahmen, das in Absprache mit der Europäischen Kommission und den neu errichteten europäischen Aufsichtsbehörden entwickelt wurde. Die EZB wird mindestens vierteljährlich eine Einschätzung zu Maßnahmen abgeben, welche die Europäische Kommission und die europäischen Aufsichtsbehörden für den Finanzsektor vorschlagen. Sollte sie in ihrer Einschätzung zu dem Schluss kommen, dass gemäß Artikel 127 Absatz 4 oder Artikel 282 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine formale Konsultation erforderlich ist, so kann die EZB entweder fordern, gehört zu werden, oder auf eigene Initiative eine Stellungnahme abgeben.

Am 30. März 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Durchführungsmaßnahmen hinsichtlich Rekapitalisierung in Portugal (CON/2012/23) auf Ersuchen des portugiesischen Staats- und Finanzministers. Am 2. April 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen und zu einem Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds im Hinblick auf den übermäßigen Rückgriff auf Ratings (CON/ 2012/24) auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union.

Am 5. April 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Rekapitalisierung und Abwicklung von Kreditinstituten in Griechenland (CON/2012/25) auf Ersuchen des griechischen Finanzministeriums. Vom gleichen Tag datieren eine Stellungnahme der EZB zu Änderungen des Gesetzes über die Magyar Nemzeti Bank (CON/2012/26) auf Ersuchen des ungarischen Ministeriums für nationale Wirtschaft. Sowie eine Stellungnahme der EZB zu Fremdwährungshypotheken und Wohnimmobilienkreditverträgen in Ungarn (CON/ 2012/27) auf Ersuchen des ungarischen Ministeriums für nationale Wirtschaft. Ebenfalls am 5. April 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Änderungen des Gesetzes über die Magyar Nemzeti Bank (CON/2012/28) auf Ersuchen der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique. Am 13. April 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Staatsfonds für die Garantie der Stabilität des staatlichen Altersversorgungssystems (CON/2012/29) auf Ersuchen des bulgarischen Finanzministers.

Am 16. April 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Einlagensicherungsfonds und zum Abwicklungsmechanismus für Banken (CON/2012/ 30) auf Ersuchen des dänischen Ministeriums für Industrie und Wachstum. Vom gleichen Tag datiert die Stellungnahme der EZB zur Satzung der griechischen Zentralbank (CON/2012/31) auf Ersuchen der Bank of Greece.

Statistik: Am 16. April 2012 billigte der EZB-Rat die Empfehlungen des Berichts über die zur Sicherung der Vertraulichkeit der statistischen Daten erlassenen Maßnahmen im Sinne der Verordnung des Rates (EG) Nr. 2533/98 vom 23. November 1998 (in der durch Verordnung (EG) Nr. 951/2009 des Rates geänderten Fassung) über die Erfassung statistischer Daten durch die EZB. Eine Zusammenfassung des Berichts ist auf der Website der EZB abrufbar.

Corporate Governance: Am 23. März 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Empfehlung der EZB an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banque de France (EZB/

2012/5) an den Rat zu den externen Rechnungsprüfern der Banque de France. Die Empfehlung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist auf der Website der EZB abrufbar. Am 18. April 2012 beschloss der EZB-Rat, den Ausschuss des Eurosystems zur Kostenmethodik in einen Ausschuss für Controlling umzuwandeln, um die Unterstützung durch das Finanzcontrolling während der Vorbereitung und Durchführung von Eurosystem-Projekten weiter zu verbessern.

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