Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Marktoperationen: Am 18. April 2016 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2016/8 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/ 774 über ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten (EZB/2015/10). Die Änderung verleiht den Beschlüssen des EZB-Rats vom 10. März 2016 Rechtskraft, mit denen die Ankäufe im Rahmen des erweiterten Programms zum Ankauf von Vermögenswerten ausgeweitet und die Parameter des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors mit Blick auf die emittenten- und emissionsbezogenen Obergrenzen entsprechend angepasst werden. Der Beschluss ist auf der Website der EZB abrufbar. Am 21. April 2016 beschloss der EZB-Rat eine Reihe operationeller Aspekte des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors, das am 10. März 2016 als zusätzliche Komponente des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten geschaffen wurde.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 6. April 2016 nahm der EZB-Rat zur Kenntnis, dass der zehnte Bericht der EZB zur Finanzmarktintegration in Europa ("Financial integration in Europe") am 25. April 2016 anlässlich der gemeinsamen Konferenz von EZB und Europäischer Kommission zum Thema Finanzmarktintegration und Finanzstabilität in Europa veröffentlicht wird. In der aktuellen Ausgabe des Berichts werden der Stand der Finanzmarktintegration im Euroraum und die Aktivitäten des Eurosystems zur Förderung der Integration erläutert. Der Bericht enthält darüber hinaus einige Sonderbeiträge.

Zahlungssysteme und Marktinfrastruktur: Am 18. März 2016 nahm der EZB-Rat den 21. Fortschrittsbericht über Target-2-Securities zur Kenntnis und verabschiedete den in diesem Bericht enthaltenen überarbeiteten Migrationsplan. Außerdem verabschiedete der EZB-Rat eine überarbeitete Fassung der T2S-Nutzeranforderungen. Sowohl der Migrationsplan als auch die Nutzeranforderungen sind auf der Website der EZB abrufbar. Ferner beschloss der EZB-Rat, dass zu gegebener Zeit auch Informationen zur finanziellen Situation von T2S auf der Website der EZB veröffentlicht werden.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 17. März 2016 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des Rates der EU eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist (CON/2016/ 15). Am 17. März 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Errichtung und Führung von Organisationen, die unbewegliches Eigentum übertragen, in Zypern (CON/2016/16) auf Er suchen des zyprischen Finanzministers. Am 24. März 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Reform der Genossenschaftsbanken, zu einer Bürgschaftsregelung für Verbriefungen not leidender Kredite sowie zur Kreditvergabekapazität alternativer Investmentfonds in Italien (CON/2016/17) auf Er suchen des italienischen Wirtschafts- und Finanzministeriums.

Am 24. März 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu den Vorschriften für die Amortisation von Hypotheken in Schweden (CON/2016/18) auf Ersuchen der Finanzinspektionen (der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde). Am 24. März 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Zahlungsdienstleistungen in Bulgarien (CON/2016/19) auf Ersuchen der Bulgarischen Nationalbank.

Am 30. März 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu den auf börsenfähige Schuldverschreibungen anwendbaren Regelungen in Frankreich (CON/2016/20) auf Ersuchen des französischen Ministeriums für Finanzen und Haushalt. Am 6. April 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Beitrag Österreichs an den Katastrophenbewältigungsfonds des Internationalen Währungsfonds (CON/2016/21) auf Ersuchen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen.

Am 6. April 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Maßnahmen zur schrittweisen Einrichtung einer einheitlichen Vertretung des Euro-Währungsgebiets im Internationalen Währungsfonds (CON/2016/22) auf Ersuchen des Rates der EU. Am 13. April 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Slowenien (CON/2016/23) auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums. Am 18. April 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Rechnungsprüfung der Geschäftstätigkeit der Banka Slovenije (CON/2016/24) auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums.

Am 20. April 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit von Euro-Banknoten und zu ihrer Ausgabe (CON/2016/25) auf Ersuchen der Banca d'Italia. Am 20. April 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems (CON/2016/26) auf Ersuchen des Rates der EU.

Statistik: Am 30. März 2016 stimmte der EZB-Rat der Einschätzung im Qualitätsbericht 2015 über die Zahlungsbilanz und den Auslandsvermögensstatus des Euro-Währungsgebiets sowie im Qualitätsbericht 2015 über die vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen des Euro-Währungsgebiets zu. Die beiden Berichte wurden anschließend auf der Website der EZB veröffentlicht. Am 14. April 2016 nahm der EZB-Rat den jährlichen Fortschrittsbericht 2015 des Ausschusses für Statistik des ESZB über Vorbereitungsmaßnahmen für das langfristige Rahmenwerk für die Erhebung von granularen Daten zu Krediten zur Kenntnis, der gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses EZB/2014/6 über die Organisation von Vorbereitungsmaßnahmen für die Erhebung von granularen Daten zu Krediten durch das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) erstellt wurde.

Bankenaufsicht: Am 24. März 2016 erließ der EZB-Rat mehrere Beschlüsse über die Bedeutung einer Reihe beaufsichtigter Kreditinstitute. Die aktualisierte Liste der beaufsichtigten Unternehmen mit Stand vom 1. Januar 2016 ist auf der Website der EZB abrufbar. Am 5. April 2016 verabschiedete der EZB-Rat einen öffentlichen Leitfaden, der das Verfahren darlegt, das von der EZB bei der Prüfung der Anrechenbarkeit von Instrumenten als zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital angewendet wird. Der Leitfaden führt zudem die Informationen auf, die von bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen bereitgestellt werden sollten, die solche Instrumente bei der Berechnung ihres zusätzlichen Kernkapitals oder Ergänzungskapitals berücksichtigen. Der Leitfaden wird auf der Website der EZB veröffentlicht.

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