Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Externe Kommunikation: Am 16. Dezember 2014 beschloss der EZB-Rat, beginnend mit der Sitzung am 22. Januar 2015 regelmäßige Zusammenfassungen seiner geldpolitischen Erörterungen zu veröffentlichen. Die EZB gab zudem bekannt, dass im Einklang mit dem neuen sechswöchigen Rhythmus für die geldpolitischen Sitzungen, der am 3. Juli 2014 vom EZB-Rat beschlossen wurde und mit Wirkung vom Januar 2015 gilt, jeweils zwei Wochen nach den Sitzungen ein neuer Wirtschaftsbericht veröffentlicht wird, der an die Stelle des EZB-Monatsberichts tritt.

Marktoperationen: Am 10. Dezember 2014 erließ der EZB-Rat die Verordnung EZB/2014/52 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1745/2003 über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht (EZB/2003/9) und die Verordnung EZB/2014/51 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2013/33). Mit den geänderten Verordnungen wird dem Beschluss des EZB-Rats vom 3. Juli 2014 Rechnung getragen, den Rhythmus der geldpolitischen Sitzungen zum 1. Januar 2015 von vier auf sechs Wochen umzustellen und die Mindestreserve-Erfüllungsperiode entsprechend von vier auf sechs Wochen zu verlängern. Beide Verordnungen werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und sind auf der Website der EZB abrufbar. Ebenfalls am 10. Dezember 2014 verabschiedete der EZB-Rat den Kalender für die vier gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs) im Jahr 2015. Der Kalender wurde anschließend auf der Website der EZB veröffentlicht.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Am 17. Dezember 2014 billigte der EZB-Rat eine aktualisierte Broschüre mit dem Titel "CCBM (Correspondent Central Banking Model) procedures for Eurosystem counterparties". Die Aktualisierung trägt unter anderem der Erweiterung des Euro-Währungsgebiets durch den Beitritt Litauens Rechnung. Zudem billigte der EZB-Rat den Transfer detaillierter technischer Informationen aus der CCBM-Broschüre in ein neues Dokument namens "CCBM information for counterparties - summary of legal instruments used in the euro area". Dieses Dokument soll in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 5. Dezember 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen hinsichtlich der Übertragung von delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen an die Kommission zum Erlass bestimmter Maßnahmen (CON/2014/84) auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union. Am 8. Dezember 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Verbraucherkreditverträgen in Ungarn (CON/2014/85) auf Ersuchen des ungarischen Ministeriums für nationale Wirtschaft. Am 9. Dezember 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu den Änderungen am Bankeinlagensicherungsgesetz in Bulgarien (CON/2014/86) auf Ersuchen der Bulgarischen Nationalbank.

Am 16. Dezember 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB über die Umwandlung von Fremdwährungskrediten in Ungarn (CON/2014/87) auf Ersuchen des ungarischen Ministeriums für Nationale Wirtschaft. Am 17. Dezember 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu den Bonitätsanforderungen in Estland (CON/2014/88) auf Ersuchen des estnischen Finanzministeriums.

Statistik: Am 26. November 2014 erließ der EZB-Rat die Verordnung EZB/2014/48 über Geldmarktstatistiken. Die Verordnung, die am 1. Januar 2015 in Kraft trat, wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist auf der Website der EZB abrufbar. Am 28. November 2014 erließ der EZB-Rat die Verordnung EZB/2014/50 über die statistischen Berichtspflichten der Versicherungsgesellschaften. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und ist auf der Website der EZB abrufbar.

Corporate Governance: Am 27. November 2014 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2014/NP24 zur Änderung der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank und der Beschäftigungsbedingungen für kurzfristige Arbeitsverhältnisse im Hinblick auf den Ethik-Rahmen. Mit dem Beschluss werden die Ethik-Bestimmungen in den Beschäftigungsbedingungen weiterentwickelt, um den neuen Aufsichtsaufgaben der EZB Rechnung zu tragen. Am selben Tag nahm der EZB-Rat außerdem zur Kenntnis, dass bei der EZB eine Stelle für Fragen der Compliance und Governance, das "Compliance and Governance Office", geschaffen wurde, die das EZB-Direktorium dabei unterstützen soll, die Integrität und das Ansehen der EZB zu schützen, Verhaltensstandards zu fördern sowie die Erfüllung der Rechenschaftspflicht und die Transparenz zu stärken. Das Compliance and Governance Office ist ab 1. Januar 2015, dem Datum des Inkrafttretens des überarbeiteten Ethik-Rahmens für das Personal der EZB, voll funktionsfähig. Die überarbeiteten Beschäftigungsbedingungen werden auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 3. Dezember 2014 ernannte der EZB-Rat Marc Bayle, Generaldirektor der Generaldirektion Marktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr, mit Wirkung vom 1. Januar 2015 zum Vorsitzenden des Ausschusses für Zahlungs- und Verrechnungssysteme des Eurosystems/ESZB (Zusammensetzung ohne Überwachung). Seine Amtszeit als Vorsitzender des Ausschusses für Zahlungs- und Verrechnungssysteme endet am 31. Dezember 2016 und somit gleichzeitig mit der Amtszeit aller übrigen Vorsitzenden der Eurosystem/ESZB-Ausschüsse, die am 17. Juli 2013 vom EZB-Rat (wieder)ernannt wurden. Bayle übernimmt zudem im Januar 2015 für einen Monat vorübergehend den Vorsitz des T2S-Vorstands.

Am 15. Dezember 2014 beschloss der EZB-Rat, im Rahmen des ersten und zweiten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP1 und CBPP2) sowie im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte, erworbene Wertpapiere weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Wertminderungen) zu erfassen, sie aber gleichzeitig in eine neue Aktiva-Kategorie aufzunehmen, für die ein Wertansatz zu fortgeführten Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Wertminderungen) gilt, unabhängig davon, aus welchem Grund die Wertpapiere gehalten werden. Der EZB-Rat bestätigte zudem, dass bei Durchführung geldpolitischer Outright-Geschäfte die entsprechenden Wertpapiere zu Marktpreisen erfasst werden sollen. Etwaige weitere Wertpapierportfolios, die sich künftig im Zusammenhang mit der Geldpolitik ergeben, werden in die neue Aktiva-Kategorie aufgenommen, für die ein Wertansatz zu fortgeführten Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Wertminderungen) gilt, unabhängig davon, aus welchem Grund die Wertpapiere gehalten werden. Außerdem billigte der EZB-Rat die Einführung eines Korrekturmechanismus für die Berechnung der monetären Einkünfte, durch den sämtliche aufgelaufenen Zinsen für mit der Geldpolitik in Verbindung stehende Aktiva und Verbindlichkeiten mit einer Zinszahlungsperiode von mindestens einem Jahr gesondert erfasst werden.

Ferner erließ der EZB-Rat a) die Leitlinie EZB/2014/54 zur Änderung der Leitlinie EZB/2010/20 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im ESZB, b) den Beschluss EZB/2014/55 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/21 über den Jahresabschluss der EZB, c) den Beschluss EZB/2014/56 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/23 über die Verteilung der monetären Einkünfte der NZBen der Mitgliedsstaaten, deren Währung der Euro ist, und d) den Beschluss EZB/2014/57 über die vorläufige Verteilung der Einkünfte der EZB (Neufassung). Die Rechtsakte werden im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB ver öffentlicht.

Am 16. Dezember 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2014/58 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Lietuvos bankas. Die Empfehlung wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht. Am 17. Dezember 2014 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/ 2014/59 über die Einrichtung eines Ethikausschusses und seine Geschäftsordnung.

Ausgabe von Banknoten und Münzen: Am 24. November 2014 erließ der EZB-Rat einen Beschluss zur Änderung des Beschlusses EZB/2013/46 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2014. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 27. November 2014 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2014/49 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/29 über die Ausgabe von Euro-Banknoten. Mit den Änderungen wird der Erweiterung des Euro-Währungsgebiets Rechnung getragen, sodass ab dem 1. Januar 2015 auch Litauen berücksichtigt wird. Der Beschluss EZB/2014/ 49 ist auf der Website der EZB abrufbar.

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