Vermerkt

Zentralbanken: Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Wirtschaftliche, monetäre und finanzielle Lage: Am 2. Juli 2014 billigte der EZB-Rat gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf dessen Grundlage die EZB die Einhaltung der in Artikel 123 und 124 dieses Vertrags enthaltenen Verbote der monetären Finanzierung und des bevorrechtigten Zugangs durch die Zentralbanken und der damit zusammenhängenden Verordnungen durch die Zentralbanken in der EU überwacht, den Bericht für das Jahr 2013. Nähere Informationen hierzu sind einem gesonderten Abschnitt des Jahresberichts 2013 der EZB zu entnehmen, der am 7. April 2014 auf der EZB-Website veröffentlicht wurde.

Marktoperationen: Am 3. Juli 2014 beschloss der EZB-Rat nähere technische Einzelheiten bezüglich der Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs), die am 5. Juni 2014 angekündigt worden war. Ziel dieser Geschäfte ist es, die Funktionsfähigkeit des geldpolitischen Transmissionsmechanismus durch Unterstützung der Bankkreditvergabe an die Realwirtschaft zu verbessern. Die entsprechende Pressemitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar.

Am 9. Juli 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2014/31 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten und zur Änderung der Leitlinie EZB/2007/9. Durch diese Leitlinie wird die Leitlinie EZB/2013/4 im Interesse der Klarheit neu gefasst und die Möglichkeit eröffnet, bestimmte kurzfristige Schuldverschreibungen von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften, die die Zulassungskriterien des Eurosystems für marktfähige Sicherheiten nicht erfüllen würden, in den Rahmen für zusätzliche Kreditforderungen (Additional Credit Claims - ACC) einzubeziehen, sofern sie eine Reihe festgelegter Kriterien einhalten. Der EZB-Rat hat diesbezüglich bestätigt, dass die ACC-Rahmen nationaler Zentralbanken dahin gehend geändert werden könnten, dass Schuldverschreibungen, die den Anforderungen uneingeschränkt genügen, akzeptiert werden können. Mit der Leitlinie EZB/ 2014/31 wird zudem dem Umstand Rechnung getragen, dass das EU/IWF-Programm für Portugal am 30. Juni 2014 beendet wurde. In Anbetracht der Neufassung der Leitlinie EZB/2013/4 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2014/32 zur Aufhebung der Beschlüsse EZB/2013/22 und EZB/2013/36, die in Verbindung mit der Leitlinie EZB/ 2013/4 galten. Die Rechtsakte werden im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 16. Juli 2014 billigte der EZB-Rat den vorläufigen Kalender für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden 2015 sowie eine Änderung des Kalenders für 2014, der vom EZB-Rat am 16. Mai 2013 gebilligt worden war. Nähere Einzelheiten hierzu enthält eine Pressemitteilung, die auf der Website der EZB abrufbar ist.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften: Am 23. Juni 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Maßnahmen in Verbindung mit der SSM-Verordnung in Österreich (CON/2014/43) auf Ersuchen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen. Ebenfalls am 23. Juni 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Anforderungen an die verantwortungsvolle Kreditvergabe in Ungarn (CON/2014/44) auf Ersuchen der Magyar Nemzeti Bank.

Am 24. Juni 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Finanzinstituten außerhalb des Bankensektors, die in Bulgarien Kredite an Verbraucher vergeben CON/2014/45 auf Ersuchen der Bulgarischen Nationalbank. Ebenfalls vom 24. Juni datiert die Verabschiedung einer Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Meldung und Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (CON/2014/49) auf Ersuchen des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union. Die Stellungnahme wird in Kürze im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 26. Juni 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Ausschuss für Systemrisiken in Luxemburg (CON/2014/46) auf Ersuchen des luxemburgischen Finanzministeriums. Am 27. Juni 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme der EZB zu statistischen Meldepflichten im Bereich der Zahlungsstatistik in Polen (CON/2014/47) auf Ersuchen des polnischen Finanzministers. Ebenfalls am 27. Juni 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Bearbeitung, Verteilung und zum Fälschungsschutz von Banknoten und Münzen in Ungarn (CON/2014/48) auf Ersuchen der Magyar Nemzeti Bank.

Am 8. Juli 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Litauen und zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 im Hinblick auf den Umrechnungskurs gegenüber dem Euro für Litauen (CON/2014/50) auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union. Die Stellungnahme wird in Kürze im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht. Ebenfalls vom 8. Juli datiert die Stellungnahme der EZB zu der für den Präsidenten und die Vizepräsidenten der Banque de France geltenden Altersgrenze und zu ihrer Amtszeit (CON/2014/51) auf Ersuchen des französischen Finanz- und Wirtschaftsministeriums.

Am 9. Juli 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Rechtsrahmen für Kreditinstitute in Polen (CON/2014/52) auf Ersuchen des polnischen Finanzministers. Am 10. Juli 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Zulassung von Zahlungsverkehrssystemen in Malta (CON/2014/53) auf Ersuchen der Central Bank of Malta. Ebenfalls am 10. Juli 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme der EZB zu den Regelungen über die Anhörung der Europäischen Zentralbank in der Slowakei (CON/2014/54) auf Ersuchen des slowakischen Parlaments. Am 11. Juli 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Reproduktion von Euro- und Forint-Banknoten und -Münzen in Ungarn (CON/2014/44) auf Ersuchen der Magyar Nemzeti Bank. Am 16. Juli 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Zuständigkeit für die Ausgabe von Münzen (CON/2014/56) auf Ersuchen des Finanzministers der Republik Zypern.

Statistik: Am 8. Juli 2014 erließ der EZB-Rat die Verordnung EZB/2014/30 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1072/2013 über die Statistik über die von monetären Finanzinstituten angewandten Zinssätze (EZB/2013/34). Durch die Verordnung wird die Reichweite des Begriffs der neu verhandelten Kredite im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1072/2013 an die Leitlinie EZB/2014/15 angepasst. Die Verordnung wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Corporate Governance: Am 3. Juli 2014 beschloss der EZB-Rat einen neuen Rhythmus seiner geldpolitischen Sitzungen, die ab 1. Januar 2015 in einem Sechs-Wochen-Zyklus stattfinden werden. Die Mindestreserve-Erfüllungsperioden werden zur Anpassung an den neuen Turnus auf sechs Wochen verlängert. Außerdem beabsichtigt der EZB-Rat, ab Januar 2015 regelmäßig Zusammenfassungen der Sitzungen, die der Geldpolitik gewidmet sind, zu veröffentlichen. Die entsprechende Pressemitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar. Am 16. Juli 2014 billigte der EZB-Rat einen überarbeiteten Sitzungskalender für das Jahr 2015. Eine entsprechende Pressemitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar.

Bankenaufsicht: Am 2. Juli 2014 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2014/29 über die Lieferung der den nationalen zuständigen Behörden gemeldeten aufsichtlichen Daten an die Europäische Zentralbank, die von den beaufsichtigten Unternehmen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission den nationalen zuständigen Behörden gemeldet werden. Der Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht. Am 16. Juli 2014 billigte der EZB-Rat die Formblätter, die für die Veröffentlichung der Ergebnisse der einzelnen Banken nach Abschluss der umfassenden Bewertung verwendet werden. Die Formblätter und eine diesbezügliche Pressemitteilung wurden am 17. Juli 2014 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X