EAA: Vergleiche mit den Kommunen über Zinsswap-Klagen

Die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) hat den letzten noch offenen Rechtsstreit um kommunale Zinsswap-Geschäfte durch Vergleich beendet. Damit sind die Verhandlungen mit 52 kommunalen Vertragspartnern der ehemaligen WestLB abgeschlossen. Die mit komplexen Rechtsfragen verknüpfte Abwicklung dieses Portfolios wird von der EAA als ein Meilenstein beim Abbau der WestLB-Altlasten gewertet, der sie dem Ziel eines schnellen und wertschonenden Risikoabbaus erheblich näherbringt.

Möglich wurden die außergerichtlichen Einigungen aus Sicht der EAA, weil sie nach einigen für sie negativen Urteilen in erster und zweiter Instanz mehrere Verfahren vor den Bundesgerichtshof (BGH) gebracht hatte, dessen Entscheidungen die Position der EAA stärkten. Im Ergebnis sei keines der zunächst gegen die EAA ergangenen Urteile rechtskräftig geworden. Durch die Einigung vermeiden die Streitparteien zahlreiche weitere Verfahren vor Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen und erhebliche zusätzliche Verfahrenskosten.

Das Zinsswap-Portfolio der einstigen Landesbank war 2012 auf die EAA übertragen worden, die in der Folge auch die Zuständigkeiten für alle Rechtsstreitigkeiten übernehmen musste. Zusammen mit dem Derivateportfolio der einstigen WestLB hatte die EAA seinerzeit rund 30 Kommunalklagen übernommen. In der Folgezeit meldeten zahlreiche weitere Gemeinden Ansprüche an. Auf dem Höhepunkt belief sich die Zahl der juristischen Auseinandersetzungen auf mehr als 60. Als notwendige Voraussetzung für die Bewertung der Risiken und für die weitere Steuerung des Portfolios hat die EAA die Streitfälle nach Übernahme sachlich und rechtlich aufbereitet und analysiert. Auf Basis dieser Analysen entwickelte sie auch von Beginn an ein Konzept für Vergleichsangebote, das auf eine differenziertere Betrachtung der Swap-Geschäfte aufbaute.

Die Bandbreite der umstrittenen Zinsswap-Geschäfte reichte vom einfachen Zinssicherungsgeschäft über Produkte mit Fremdwährungen bis hin zu kombinierten Zins- und Währungsgeschäften. Das Ziel der Kommunen war es ursprünglich, durch Swap-Verträge ihre Zinsbelastung zu optimieren. Die Erwartungen bestätigten sich zunächst in zahlreichen Fällen. Durch die Finanzkrise und die folgende Niedrigzinsphase führten etliche Verträge in späteren Perioden jedoch zu finanziellen Nachteilen.

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