Erste Klage gegen EZB-Bankenaufsicht

Die L-Bank, Förderbank für Baden- Württemberg, hat am 12. März 2015 beim Europäischen Gericht (EuG) Klage gegen den Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) zur direkten Beaufsichtigung der L-Bank durch die Bankenaufsicht der EZB eingelegt. „Das heutige Urteil kommt für uns nach dem Verlauf der öffentlichen, mündlichen Verhandlung überraschend, in der zum einen das risikoarme Geschäftsmodell der L-Bank nicht bestritten und zum anderen eingeräumt wurde, dass unser Bescheid zur Unterstellung mangelbehaftet war. Nach Eingang der Urteilsbegründung werden wir in Ruhe prüfen. Wir haben zwei Monate Zeit, Rechtsmittel einzulegen.“ sagte Dr. Axel Nawrath, Vorsitzender des Vorstands der L-Bank.

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