Sparkassen und Landesbanken einigen sich auf 50:50

Helmut Schleweis, Präsident DSGV
Quelle: DSGV

Lange wurde intensiv gerungen. Doch am Ende steht eine einstimmige Entscheidung der Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). „Es war ein intensiver Diskussionsprozess in unserer Gruppe, in dem berechtigte unterschiedliche Interessen engagiert vertreten wurden. Erst dadurch wurde es möglich, eine gemeinsame Lösung zu finden, die alle Beteiligten jetzt mittragen können“, fasst DSGV-Präsident die Entwicklung salomonisch zusammen. Die Ergebnisse werden nun im nächsten Schritt den Aufsichtsbehörden vorgelegt. „Wir sind optimistisch, die Gespräche mit der EZB bald abschließen zu können“, so Schleweis.

Kern der Einigung ist unter anderem ein zusätzlicher Sicherungsfonds, der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein. Am dezentral und regional verantworteten Fonds-Aufbau und am bewährten Risikomonitoring in Verantwortung der Sparkassen ändert sich auch in Zukunft nichts. „Die regionale Verantwortung ist ein Kernbestandteil unseres Geschäftsmodells. Das bleibt erhalten“, so der DSGV-Präsident.Mit ihrer Entscheidung komme die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach, die das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe überprüft hatten.

Übereinstimmenden Medienberichten zufolge sollen Sparkassen und Landesbanken jeweils 2,6 Milliarden Euro in den neu zu schaffenden Sicherungstopf einzahlen. Das soll 2025 starten und bis 2032 abgeschlossen sein, wobei die Sparkassen lediglich zwei Milliarden Euro ansparen müssen, die restlichen 600 Millionen Euro sollen über Zahlungsversprechen garantiert werden. Ein wesentlicher Punkt der Einigung: Die Landesbanken mit ihren Mitteln zunächst untereinander haften. Gerät ein Institut in eine Notlage, werden erst die Mittel aus dem Landesbanken-Topf aufgebraucht, bevor die Gelder der Sparkassen in Anspruch genommen werden.

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