Basiszinssatz unverändert

Die Deutsche Bundesbank hat nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs errechnet und seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er beträgt mit dem Beginn des 1. Januar 2019 unverändert minus 0,88 Prozent. Der Zinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 18. Dezember 2018 beträgt 0,00 Prozent und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2018 unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2018 hat ebenfalls 0,00 Prozent betragen.

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