Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Externe Kommunikation: Am 3. Februar 2016 genehmigten die Präsidenten der nationalen Zentralbanken (NZBen) des Euroraums, die Unterzeichner der Vereinbarung über Netto-Finanzanlagen (Agreement on Net Financial Assets - ANFA), deren vollständige Veröffentlichung. Die Veröffentlichung eines ausführlichen Dokuments mit Fragen und Antworten wurde am 5. Februar 2016 vom EZB-Rat genehmigt. Die Fragen und Antworten zur Erläuterung von Art, Zielen und Details der Vereinbarung sind in 23 Sprachen auf der Website der EZB abrufbar. Die Vereinbarung selbst steht dort ebenfalls zur Verfügung, allerdings nur auf Englisch. Der EZB-Rat beschloss ferner die Veröffentlichung der aggregierten Netto-Finanzanlagen des Eurosystems. Außerdem werden die NZBen ihre jeweiligen Netto-Finanzanlagen jährlich offenlegen (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Jahresabschlusses).

Finanzstabilität: Am 3. Februar 2016 verabschiedete der EZB-Rat den Beitrag des Eurosystems zur Sondierung der Europäischen Kommission zum EU-Regulierungsrahmen für Finanzdienstleistungen. Dieser Beitrag wurde anschließend der Europäischen Kommission übermittelt und ist auf der Website der EZB abrufbar.

Zahlungssysteme und Marktinfrastruktur: Am 5. Februar 2016 verabschiedete der EZB-Rat Änderungen des Überwachungsrahmens des Eurosystems für Massenzahlungssysteme. Das aktualisierte Dokument ist auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 25. Januar 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Sicherung der Rücklösung von Scheidemünzen durch die Münze Österreich Aktiengesellschaft (CON/2016/4) auf Ersuchen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen. Am 1. Februar 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen in Zypern (CON/2016/5) auf Ersuchen des zyprischen Finanzministeriums.

Am 3. Februar 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Einlagensicherungssystem in Slowenien (CON/2016/6) auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums.

Corporate Governance: Am 3. Februar 2016 beschloss der EZB-Rat, Ivan Šramko für eine Amtszeit von fünf Jahren zu einem der stellvertretenden Mitglieder des administrativen Überprüfungsausschusses zu ernennen. Die Ernennung erfolgte nach Abschluss des Verfahrens gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses EZB/2014/16 der Europäischen Zentralbank vom 14. April 2014 zur Einrichtung eines administrativen Überprüfungsausschusses und zur Festlegung der Vorschriften für seine Arbeitsweise. Der administrative Überprüfungsausschuss führt auf Antrag jeder natürlichen oder juristischen Person, die unmittelbar von einem Beschluss der EZB betroffen ist, eine interne administrative Überprüfung der jeweiligen Beschlüsse durch, um zu gewährleisten, dass sie im Einklang mit allen maßgeblichen Regelungen und Verfahren stehen.

Am 17. Februar 2016 erfolgte die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der EZB für das Geschäftsjahr 2015 durch den EZB-Rat. Der Jahresabschluss und eine entsprechende Pressemitteilung wurden am 18. Februar 2016 auf der Website der EZB veröffentlicht. Der zugehörige Managementbericht für das Jahr 2015 wurde zusammen mit dem Jahresabschluss der EZB veröffentlicht.

Bankenaufsicht: Am 11. Februar 2016 billigte der EZB-Rat die Einleitung einer öffentlichen Konsultation zur Prüfung der Anerkennung von institutsbezogenen Sicherungssystemen (Institutional Protection Schemes - IPS). Die Konsultationsphase beginnt am 19. Februar 2016 und endet am 15. April 2016. Der Entwurf eines Leitfadens der EZB zum Ansatz bei der Anerkennung von IPS ist auf der Website der EZB abrufbar. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde zusammen mit diesbezüglichen Unterlagen auf der Website der EZB veröffentlicht. Am 12. Februar 2016 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung der Präsentation zur SREP-Methodik des SSM (SSM SREP Methodology Booklet). Die Präsentation ist auf der Website der EZB abrufbar.

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