Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Marktoperationen: Am 2. Oktober 2014 gab die EZB die operativen Modalitäten der Programme zum Ankauf von Asset Backed Securities und gedeckten Schuldverschreibungen bekannt, auf die der EZB-Rat sich an diesem Tag verständigt hatte. Die Programme sollen mindestens über zwei Jahre laufen und dabei die Transmission der Geldpolitik verbessern und die Kreditvergabe an die Wirtschaft im Euro-Währungsgebiet stärken. Für den Ankauf von Vermögenswerten, der im vierten Quartal 2014 beginnen wird, gelten die Zulassungskriterien gemäß dem Sicherheitenrahmen des Eurosystems. Ab der zweiten Oktoberhälfte werden zunächst gedeckte Schuldverschreibungen erworben. Die entsprechende Pressemitteilung sowie zwei technische Anhänge mit detaillierten Angaben zu den beiden Programmen sind auf der Website der EZB abrufbar.

Am 15. Oktober 2014 beschloss der EZB-Rat, wöchentlich den Wert sämtlicher vom Eurosystem gehaltener geldpolitischer Portfolios zu veröffentlichen. Damit wird ein umfassendes Verfahren für die Veröffentlichung von Daten zu den für geldpolitische Zwecke gehaltenen Wertpapierportfolios geschaffen, das auch der unterschiedlichen Abwicklung von Emissionen am Primärmarkt Rechnung tragen soll. Entsprechend werden die Seite "Open market operations" auf der Website der EZB und der konsolidierte Ausweis des Eurosystems den Gesamtwert und die Veränderungen im Vergleich zur Vorwoche sowie eine Aufschlüsselung der einzelnen Portfolios ausweisen. Die tägliche Veröffentlichung von Daten zu den bisherigen Programmen zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen wird eingestellt. Das neue Berichtsverfahren gilt ab dem 21. Oktober 2014.

Am 15. Oktober 2014 erließ der EZB-Rat einen Beschluss (EZB/2014/40) über die Umsetzung des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen. Er enthält die Zulassungskriterien und Verfahren für die Ankäufe im Rahmen dieses Programms ab Oktober 2014. Der Beschluss ist auf der Website der EZB abrufbar.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Am 9. Oktober 2014 stimmte der EZB-Rat der Beurteilung zu, dass das litauische Wertpapierabwicklungssystem (CSDL) und seine direkte Verbindung zu Clearstream Banking S.A. für Kreditgeschäfte des Eurosystems verwendet werden kann. Die Gesamtverzeichnisse aller zugelassenen Wertpapierabwicklungssysteme beziehungsweise Verbindungen sind auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften:

Am 19. September 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu der Trennung und Regulierung von Banktätigkeiten in Frankreich (CON/2014/70) auf Ersuchen des französischen Ministers für Finanzen und Haushalt. Am 2. Oktober 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Veröffentlichung des effektiven Jahreszinses für Verbraucherkreditverträge in Estland (CON/2014/71) auf Ersuchen des estnischen Justizministeriums. Am 10. Oktober 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu weiteren Regelungen über bestimmte Verbraucherdarlehensverträge in Ungarn (CON/ 2014/72) auf Ersuchen des ungarischen Ministeriums für Nationale Wirtschaft. Am 13. Oktober 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Regelungen für Mitglieder der Beschlussorgane und Führungskräfte der Banca d'Italia bei Interessenkonflikten (CON/2014/73) auf Ersuchen des italienischen Ministers für Öffentliche Verwaltung und Verwaltungsvereinfachung. Am 14. Oktober 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu finanzieller Transparenz, Zahlungsdiensten und elektronischem Geld in Dänemark (CON/2014/74) auf Ersuchen der dänischen Finanzaufsichtsbehörde.

Internationale und europäische Zusammenarbeit: Am 6. Oktober 2014 billigte der EZB-Rat einen Beitrag des Eurosystems im Rahmen des öffentlichen Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission zur Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020. Das Eurosystem fordert in seinem Beitrag eine stärkere Konzentration auf ehrgeizige Strukturreformen mit dem Ziel, das Potenzialwachstum zu steigern und ein hohes Beschäftigungsniveau zu erreichen. Es wiederholt darin auch seine Aussage, dass funktionsfähige Arbeits- und Gütermärkte, eine nachhaltige Finanzpolitik und stabile Finanzsysteme für die Währungsunion von besonderer Bedeutung sind. Der Beitrag des Eurosystems wird auf der Website der EZB veröffentlicht.

Bankenaufsicht: Am 17. September 2014 erließ der EZB-Rat einen Beschluss über die Umsetzung der Trennung zwischen der geldpolitischen Funktion und der Aufsichtsfunktion der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/39) über die Umsetzung der Trennung zwischen der geldpolitischen Funktion und der Aufsichtsfunktion der Europäischen Zentralbank. Eine solche Trennung ist gemäß Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates erforderlich. Danach muss die EZB ihre Aufsichtsaufgaben unbeschadet und getrennt von ihren Aufgaben im Bereich der Geldpolitik und von sonstigen Aufgaben wahrnehmen. Der Beschluss ist auf der Website der EZB abrufbar.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X