Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 17. Mai 2017 billigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des "Financial Stability Review - Mai 2017". In diesem Bericht werden die Hauptrisiken für die Stabilität und mögliche Schwachstellen des Finanzsystems im Eurogebiet untersucht und es wird eine umfassende Analyse dazu angestellt, inwieweit das Finanzsystem des Euroraums Schocks auffangen kann. Der Bericht ist auf der Website der EZB veröffentlicht.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr: Im Zuge einer umfassenden Prüfung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (Systemically Important Payment Systems - SIPS) sowie Überwachung eines europaweiten Echtzeitzahlungssystems und einer Echtzeit-Zahlungsverkehrsinfrastruktur billigte der EZB-Rat am 5. Mai 2017 die Prüfung von Target-2, Euro-1 und Step-2-T und nahm die von der Banque der France durchgeführte Prüfung von Core-FR zur Kenntnis. Die vier vorgenannten Systeme sind als systemrelevante Zahlungsverkehrssysteme eingestuft und werden anhand der Verordnung EZB/2014/28 zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme beurteilt.

Ein Bericht mit einer Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse soll im Sommer auf der Website der EZB veröffentlicht werden. Der EZB-Rat beschloss darüber hinaus, der EZB die Federführung für die Überwachung des Sepa-Überweisungssystems für Sofortzahlungen (Sepa Instant Credit Transfer Scheme - SCT Inst) des European Payments Council und der Echtzeit-Zahlungsverkehrsinfrastruktur von EBA Clearing zu übertragen.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 12. Mai 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Rechtsmitteln für Inhaber qualifizierter Eigenkapitalinstrumente und Schuldtitel von Banken in Slowenien (CON/2017/16) auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums.

Corporate Governance: Am 5. Mai 2017 nahm der EZB-Rat den Jahresbericht 2016 und Beschaffungsplan 2017 der Koordinierungsstelle für das Beschaffungswesen im Eurosystem (Eurosystem Procurement Coordination Office - EPCO) zur Kenntnis und billigte den aktualisierten EPCO-Beschaffungsplan für 2017. Dem Bericht zufolge stiegen die durch Vertragsabschlüsse entstandenen Nettoeinsparungen des Eurosystems um nahezu 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Bankenaufsicht: Am 5. Mai 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums zur Veröffentlichung des Leitfadens der EZB für Banken zu Leveraged Transaktionen. Der Leitfaden kann zusammen mit der Feedback-Erklärung zu den im Lauf der öffentlichen Konsultation eingebrachten Kommentaren und einer diesbezüglichen Pressemitteilung auf der EZB-Website zur Bankenaufsicht abgerufen werden. Am 11. Mai 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums zur Veröffentlichung des Leitfadens der EZB zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit. Ziel des Leitfadens ist es, im Einzelnen zu erläutern, welche Grundsätze, Praktiken und Verfahren die EZB bei der Beurteilung der Eignung von Mitgliedern der Leitungsorgane bedeutender Kreditinstitute anwendet. Der Leitfaden kann zusammen mit der Feedback-Erklärung zu den im Lauf der öffentlichen Konsultation eingebrachten Kommentaren auf der EZB-Website zur Bankenaufsicht abgerufen werden.

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