Erleichterung bei Kapitalanforderungen

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Europäische Zentralbank hat am 16. April 2020 eine temporäre Absenkung der Kapitalanforderungen für das Marktrisiko angekündigt. Dementsprechend wird den Banken eine Anpassung der aufsichtlichen Komponente dieser Anforderungen zugestanden.

Mit diesem Beschluss reagiert die Europäische Zentralbank auf die außergewöhnlich hohe Volatilität, die seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie an den Finanzmärkten zu verzeichnen ist. Durch die Maßnahme soll die Prozyklizität verringert werden und es den Kreditinstituten ermöglicht werden, weiterhin ausreichend Marktliquidität bereitzustellen und Market-Making-Tätigkeiten durchzuführen.

Ein für Banken geltender aufsichtlicher Faktor - der qualitative Multiplikator für Marktrisikomodelle - wird vorübergehend abgesenkt. Er wird von den Aufsichtsbehörden festgelegt und dient dazu, eine etwaige Unterschätzung der Kapitalanforderungen für das Marktrisiko aufseiten der Banken zu kompensieren.

Die temporäre Verringerung des qualitativen Multiplikators soll den derzeit zu beobachtenden Anstieg eines anderen Faktors, des quantitativen Multiplikators, ausgleichen. Dieser kann sich erhöhen, wenn die Marktvolatilität höher ist, als es die internen Modelle der Banken vorhersagen. Der Beschluss wird nach Ablauf von sechs Monaten unter Berücksichtigung der verzeichneten Volatilität überprüft.

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