EZB: Ankauf von Unternehmensanleihen

Im Nachgang zu seinem Beschluss vom 10. März 2016, das Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) um ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (Corporate Sector Purchase Programme - CSPP) zu erweitern, legte der Rat der EZB Ende April 2016 die wichtigsten technischen Parameter des Programms fest. Das CSPP soll das Durchwirken der Wertpapierkäufe des Eurosystems auf die Finanzierungsbedingungen in der Realwirtschaft weiter verstärken. Der Sicherheitenrahmen des Eurosystems - der regelt, welche Vermögenswerte als Sicherheiten für geldpolitische Refinanzierungsgeschäfte zugelassen sind - soll als Grundlage für die Bestimmung der Ankauffähigkeit von Wertpapieren des Unternehmenssektors im Rahmen des CSPP dienen. Dabei gelten die folgenden technischen Parameter:

- Das Programm startet im Juni 2016.

- Sechs nationale Zentralbanken (NZBen) des Eurosystems führen Outright-Käufe von auf Euro lautenden Investment-Grade-Anleihen von Unternehmen (ohne Banken) aus dem Euro-Währungsgebiet durch: die Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique, die Deutsche Bundesbank, die Banco de España, die Banque de France, die Banca d'Italia und die Suomen Pankki/Finlands Bank. Jede NZB ist für die Ankäufe von Emittenten aus einem bestimmten Teil des Euroraums zuständig. Die EZB koordiniert die Käufe.

- Die Ankäufe erfolgen am Primär- und am Sekundärmarkt, wobei am Primärmarkt keine Schuldtitel von Stellen erworben werden, die als öffentliche Unternehmen gelten.

- Schuldtitel sind für den Ankauf zugelassen, sofern sie sämtliche der folgenden Kriterien erfüllen: Sie sind auf Basis der in der Leitlinie über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (EZB/2014/60) festgelegten Anforderungen als Sicherheiten für Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems zugelassen; sie sind in Euro denominiert; sie haben von einer externen Ratingagentur (ECAI) gemäß Leitlinie EZB/2014/60 als beste Bonitätsbeurteilung mindestens ein Rating der Kreditqualitätsstufe 3 (BBB- oder gleichwertiges Rating) erhalten; sie weisen zum Zeitpunkt des Ankaufs eine Restlaufzeit von mindestens sechs Monaten und höchstens 30 Jahren auf; bei dem Emittenten handelt es sich um einen Emittenten aus dem Euro-Währungsgebiet, das heißt mit Sitz innerhalb des Euroraums. Schuldtitel von Unternehmen mit Sitz im Euro-Währungsgebiet, deren ultimative Mutter nicht im Euroraum ansässig ist, sind ebenfalls für Wertpapierankäufe im Rahmen des CSPP zugelassen, sofern sie alle anderen Zulassungskriterien erfüllen; der Emittent des Schuldtitels ist kein Kreditinstitut, hat kein Mutterunternehmen (im Sinne von Artikel 4 Absatz 15 der Eigenkapitalverordnung), das ein Kreditinstitut (im Sinne von Artikel 2 Absatz 14 der Leitlinie EZB/2014/60) ist, ist keine für die Vermögensverwaltung gegründete Zweckgesellschaft und kein Restrukturierungsbeziehungsweise Abwicklungsfonds.

- Am CSPP teilnehmen können alle Geschäftspartner, die auch für die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems zugelassen sind, sowie alle Geschäftspartner, die vom Eurosystem für seine auf Euro lautenden Wertpapieranlagen in Anspruch genommen werden.

- Je Internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) gilt eine Obergrenze von 70 Prozent des ausstehenden Betrags, die jedoch in bestimmten Fällen herabgesetzt wird, zum Beispiel wenn der Emittent ein öffentliches Unternehmen ist; dieses wird dann so behandelt wie im Rahmen des PSPP.

- Auf Ebene der einzelnen Emittentengruppen wird eine Benchmark festgelegt. Sie ist insofern neutral, als alle in die Benchmark einzubeziehenden Emissionen ihrem jeweiligen Anteil entsprechend berücksichtigt werden. Dies bedeutet auch, dass die Marktkapitalisierung für eine Gewichtung der einzelnen in der Benchmark erfassten Emissionsländer sorgt. Die für die einzelnen Emittentengruppen geltenden Obergrenzen basieren auf der Benchmark, um Diversifikation und zugleich genügend Spielraum beim Aufbau des Portfolios zu gewährleisten.

- Das Eurosystem wird kontinuierlich angemessene Verfahren zur Prüfung des Kreditrisikos und zur Wahrung der Sorgfaltspflicht in Bezug auf ankauffähige Wertpapiere anwenden.

- Das Volumen der CSPP-Bestände wird sowohl wöchentlich als auch monatlich veröffentlicht. Ferner erscheint im monatlichen Rhythmus eine Aufschlüsselung nach Primär- und Sekundärmarktkäufen.

- Die CSPP-Bestände werden von den jeweiligen NZBen für Wertpapierleihegeschäfte zur Verfügung gestellt.

In Verbindung mit anderen Sondermaßnahmen erhofft sich die EZB von dem Programm eine zusätzliche geldpolitische Lockerung und damit Unterstützung auf dem Weg zu einer Rückkehr zu Inflationsraten von mittelfristig unter, aber nahe 2 Prozent.

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