EZB-Aufsichtsgebühren festgesetzt

Die EZB hat die Aufsichtsgebühren für Banken für den Zeitraum 2014 bis 2015 auf 326 Millionen Euro festgesetzt. Entsprechend dem Schwerpunkt der Aufsichtstätigkeit der EZB entfallen 89 Prozent der Kosten oder auf 326 Millionen Euro dabei auf die 123 bedeutenden Banken, 11 Prozent oder 36,3 Millionen Euro auf die 3 500 weniger bedeutenden Banken, die indirekt von der EZB beaufsichtigt werden. Die Gebühren, welche die EZB zur Deckung der Kosten für die Aufsicht über den Bankensektor im Euro-Währungsgebiet erhebt, setzen sich zusammen aus 30 Millionen Euro für die Kosten, die in den letzten zwei Monaten des Jahres 2014 (ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Aufsichtsaufgaben durch die EZB) entstanden sind und im Jahresabschluss der EZB für das Jahr 2014 ausgewiesen werden, sowie 296 Millionen Euro für den voraussichtlichen Aufwand im Kalenderjahr 2015.

Vor der Ende April 2015 veröffentlichten Festsetzung des Gesamtbetrags war eine vorläufige Schätzung im Mai 2014 zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die Kosten auf ungefähr 300 Millionen Euro belaufen würden. Der Anteil, der von den indirekt beaufsichtigten Banken einzuziehen ist, liegt mit 11 Prozent unter der ursprünglichen Schätzung von 15 Prozent.

Die Höhe der Gebühren für die einzelnen Banken richtet sich nach Bedeutung und Risikoprofil der jeweiligen Banken. Alle Banken des Euroraums müssen die Daten für die Berechnung ihrer jeweiligen Aufsichtsgebühr bis zum 1. Juli 2015 liefern. Anschließend werden die Gesamtgebühren für die einzelnen Banken festgelegt. Die Rechnungsstellung erfolgt Ende 2015. Da die EZB-Bankenaufsicht laufend neue Erkenntnisse zu den beaufsichtigten Banken gewinnt, will sie eventuell weitere Bereiche identifizieren, in denen zusätzliche Aufsichtsanstrengungen erforderlich sind. Dies kann sich auf den Gesamtaufwand der EZB im Bereich der Bankenaufsicht auswirken, der sich daher erst mittelfristig auf einem stabilen Wert einpendeln wird.

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