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Zentralbanken - EZB: Konsultation über Aufsichtsgebühren

Die Europäische Zentralbank hat Ende Mai 2014 den Entwurf einer Verordnung der EZB über Aufsichtsgebühren zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht. Darin sind die Bestimmungen formuliert, nach denen die EZB ab November 2014 eine jährliche Aufsichtsgebühr erhebt, um die Ausgaben im Zusammenhang mit ihrer neuen Rolle zu decken. Der Entwurf legt die Methodik fest, erstens für die Festsetzung des Gesamtbetrags der jährlichen Aufsichtsgebühr; zweitens die Berechnung des von jeder beaufsichtigten Bank oder Bankengruppe zu entrichtenden Betrags und drittens der Einziehung der jährlichen Aufsichtsgebühr.

Gemäß der Verordnung der EU über den einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM-Verordnung) ist die EZB verpflichtet, von den direkt und indirekt beaufsichtigten Banken eine jährliche Aufsichtsgebühr zu erheben, um ihre Ausgaben für die Aufsicht zu decken. Für 2015 belaufen sich diese Aufwendungen schätzungsweise auf rund 260 Millionen Euro. Zwar kann der genaue Betrag erst 2015 bestätigt werden, eine vorläufige Analyse zeigt jedoch, dass die Aufsichtsgebühr für eine direkt beaufsichtigte Bank zwischen 150 000 Euro und 15 Millionen Euro liegen kann, wobei die meisten Banken mit einem Betrag zwischen 0,7 Millionen Euro und zwei Millionen Euro zu entrichten haben. Gleichermaßen wird der von rund 75 Prozent der kleineren, indirekt beaufsichtigten Banken zu zahlende Betrag zwischen 2 000 Euro und 7 000 Euro pro Jahr veranschlagt, während der erhobene Betrag bei größeren Banken in dieser Kategorie rund 200 000 Euro betragen kann.

Kommentare zur eingeleiteten Konsultation können über einen Zeitraum von sieben Wochen bis zum 11. Juli 2014 abgegeben werden. Die Konsultationsdokumente, einschließlich des Entwurfs der Verordnung der EZB über Aufsichtsgebühren, eines erläuternden Berichts und eines Frage-und-Antwort-Dokuments, sind im Abschnitt "Banking Supervision" (Bankenaufsicht) der EZB-Website abrufbar. Die EZB hält am 24. Juni 2014 in ihren Räumlichkeiten in Frankfurt am Main eine öffentliche Anhörung zu den Konsultationsdokumenten ab. Auf der EZB-Website wird ein Webcast von der Anhörung bereitgestellt. Informationen zum Anmeldeverfahren für die öffentliche Anhörung und dazu, wie Kommentare zu den Konsultationsdokumenten einzureichen sind, finden sich ebenfalls im Abschnitt "Banking Supervision" (Bankenaufsicht) auf der EZB-Website.

Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation will die EZB die eingereichten Kommentare nebst einer Bewertung und ihren Antworten veröffentlichen. Die Verordnung der EZB über Aufsichtsgebühren soll in Kraft treten, bevor die EZB ihre Aufsichtsaufgaben am 4. November 2014 übernimmt.

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