EZB: Verordnung über Aufsichtsgebühren

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat Ende Oktober 2014 ihre Verordnung über Aufsichtsgebühren veröffentlicht. Diese ist vom EZB-Rat nach einer öffentlichen Konsultation mit öffentlicher Anhörung gebilligt worden. Die Verordnung legt die Modalitäten fest, nach denen die EZB eine jährliche Aufsichtsgebühr erhebt, um die Ausgaben im Zusammenhang mit ihrer neuen Rolle zu decken. In die Verordnung eingeflossen sind Anmerkungen, die Interessenträger im Lauf der öffentlichen Konsultation vorgebracht haben. Diese Äußerungen sind zusammen mit einer Feedback-Erklärung und der EZB-Verordnung über Aufsichtsgebühren auch auf der Website der EZB veröffentlicht worden. Gemäß der EU-Verordnung über den SSM (SSM-Verordnung) ist die EZB verpflichtet, von allen beaufsichtigten Banken eine jährliche Aufsichtsgebühr zu erheben, um ihre Ausgaben für die Aufsicht zu decken.

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