EZB: Verordnung zu Finanzinformationen

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat Ende März 2015 eine Verordnung über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen veröffentlicht. Diese legt die Regelungen und Verfahren für die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen durch beaufsichtigte Unternehmen an die nationalen zuständigen Behörden und die EZB fest. Institute, die die internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards - IFRS) auf konsolidierter Ebene anwenden, sind bereits heute zur Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen verpflichtet. Durch die Verordnung wird die Meldepflicht ausgeweitet auf:

- bedeutende beaufsichtigte Gruppen, die nationale Rechnungslegungsvorschriften anwenden (nGAAP),

- bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, die bei der Meldung auf Einzelbasis IFRS oder nGAAP anwenden (einschließlich der Zweigstellen von Kreditinstituten, die nicht unter die Aufsicht des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus fallen, aber in einem teilnehmenden Mitgliedsstaat niedergelassen sind, und Tochterunternehmen von in einem nicht teilnehmenden Mitgliedstaat oder in einem Drittland niedergelassenen bedeutenden beaufsichtigten Gruppen),

- weniger bedeutende Gruppen, die nGAAP unterliegen, und weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen.

Die zu meldenden Informationen umfassen Bilanzpositionen wie finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen sowie andere relevante aufsichtliche Finanzdaten. Die Verordnung wurde vom EZB-Rat nach einem öffentlichen Konsultationsverfahren mit öffentlicher Anhörung erlassen. Sie trägt aus Sicht der EZB den Kommentaren Rechnung, die Interessenträger im Lauf der öffentlichen Anhörung vorgebracht haben. Diese Äußerungen sind zusammen mit einer Feedback-Erklärung und der EZB-Verordnung auch auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht verfügbar.

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