Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Bestände des Eurosystems an Wertpapieren für geldpolitische Zwecke Quelle: EZB

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 2. Januar 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 und zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken (CON/2018/1) auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union.

Am 9. Januar 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Märkten für Finanzinstrumente in Griechenland (CON/2018/2) auf Ersuchen des griechischen Finanzministeriums. Am 11. Januar 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Märkten für Finanzinstrumente in Slowenien (CON/2018/3) auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums.

Corporate Governance: Am 15. Dezember 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Empfehlung der EZB an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Europäischen Zentralbank (EZB/2017/42). Diese Empfehlung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht. Am 19. Dezember 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Empfehlung der EZB an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Central Bank of Cyprus (EZB/2017/43). Diese Empfehlung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 9. Januar 2018 ernannte der EZB-Rat den Vizepräsidenten der Banque de France, Denis Beau, mit unmittelbarer Wirkung zum Vorsitzenden des Ausschusses für Controlling (Committee on Controlling - COMCO) des Eurosystems/ESZB. Seine Amtszeit endet am 31. Dezember 2019 und somit gleichzeitig mit der Amtszeit aller übrigen Vorsitzenden der Eurosystem/ESZB-Ausschüsse.

Am 25. Januar 2018 ernannte der EZB-Rat den Generaldirektor der EZB-Generaldirektion Makroprudenzielle Politik und Finanzstabilität, Sergio Nicoletti-Altimari, mit Wirkung zum 1. Februar 2018 zum Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzstabilität (Financial Stability Committee - FSC) des Eurosystems/ESZB. Seine Amtszeit endet am 31. Dezember 2019 und somit gleichzeitig mit der Amtszeit aller übrigen Vorsitzenden der Eurosystem/ESZB-Ausschüsse. Ebenfalls am 25. Januar 2018 ernannte der EZB-Rat Claudia Mann, die mit Wirkung zum 1 März 2018 zur Leiterin der Direktion Interne Revision ernannt wurde, mit Wirkung ab diesem Zeitpunkt zur Vorsitzenden des Ausschusses der Internen Revisoren (Internal Auditors Committee - IAC) des Eurosystems/ESZB. Ihre Amtszeit endet am 31. Dezember 2019 und somit gleichzeitig mit der Amtszeit aller übrigen Vorsitzenden der Eurosystem/ESZB-Ausschüsse.

Bankenaufsicht: Am 27. Dezember 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority - EBA) zu informieren, dass die EZB zum 1. Januar 2021 die EBA-Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (EBA/ GL/2016/07) in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute einhalten wird. Ziel der Leitlinien, die ab dem 1. Januar 2021 gelten, ist die einheitliche Anwendung der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Bezug auf ausgefallene Risikopositionen innerhalb des europäischen Aufsichtsrahmens. Am 28. Dezember 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Empfehlung EZB/2017/44 zur Dividenden-Ausschüttungspolitik zu verabschieden. Die Empfehlung, die auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar ist, richtet sich an bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und bedeutende beaufsichtigte Gruppen sowie an die nationalen zuständigen Behörden und nationalen benannten Behörden, die gehalten sind, diese Empfehlung in einer ihnen angemessen erscheinenden Weise auf weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen anzuwenden.

Am 2. Januar 2018 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, Anpassungen in Bezug auf das aufsichtliche Prüfungsprogramm (Supervisory Examination Programme - SEP) zu Vor-Ort-Prüfungen und Überprüfungen interner Modelle für das Jahr 2018 zu verabschieden. Am 4. Januar 2018 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Europäische Bankenaufsicht (European Banking Authority - EBA) über die Absicht der EZB zu informieren, ab Januar 2018 die Leitlinien für die IKT-Risikobewertung im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) (EBA/ GL/2017/05) in Bezug auf die von ihr beaufsichtigten bedeutenden Kreditinstitute einzuhalten.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X