Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Marktoperationen: Am 5. Juli 2018 billigte der EZB-Rat die unverbindlichen Kalender für die regulären Tenderoperationen und die Mindestreserve-Erfüllungsperioden des Eurosystems im Jahr 2019. Einzelheiten wurden am 11. Juli 2018 in einer entsprechenden Pressemitteilung auf der Website der EZB veröffentlicht.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 5. Juli 2018 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme der EZB zur Regulierung der Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit der Verwaltung von Kreditverträgen in Irland (CON/2018/31) auf Ersuchen des Vorsitzenden des gemeinsamen Ausschusses des Oireachtas (irisches Nationalparlament) für Finanzen, für öffentliche Ausgaben und Reform und für den Taoiseach (irischer Ministerpräsident).

Am 12. Juli 2018 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung über die Mindestdeckung notleidender Risikopositionen (CON/2018/32) auf Ersuchen des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union. Am 18. Juli 2018 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung über das auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwendende Recht (CON/2018/33).

Corporate Governance: Am 6. Juli 2018 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2018/18 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banka Slovenije. Die Empfehlung wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Bankenaufsicht: Am 29. Juni 2018 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums zur Veröffentlichung des Berichts der EZB zu Sanierungsplänen. Der Bericht ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar. Am Freitag, 6. Juli 2018, erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums bezüglich weiterer Schritte beim aufsichtlichen Ansatz zum Umgang mit notleidenden Krediten (Non-performing Loans - NPL) im Euroraum. Der Ansatz stützt sich auf die in diesem Bereich bereits geleistete Arbeit, also die Strategien der Banken zum Abbau von NPL, und die Ergänzung zur Risikovorsorge für neue NPL. Er schafft einen einheitlichen Rahmen für den Umgang mit NPL-Beständen im Zuge des aufsichtlichen Dialogs durch bankspezifische aufsichtliche Erwartungen, die darauf gerichtet sind, eine angemessene Risikovorsorge für NPL-Altbestände zu erreichen und so die Widerstandsfähigkeit des Bankensystems im Euro-Währungsgebiet insgesamt zu stärken. Weitere Informationen sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

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