Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Marktoperationen: Am 10. August 2018 beschloss der EZB-Rat, die bislang geltende Aussetzung der Mindestbonitätsanforderungen für von der Hellenischen Republik begebene oder in vollem Umfang garantierte marktfähige Schuldtitel aufzuheben. Der Beschluss stimmt mit den entsprechenden Regelungen des Eurosystems überein und trägt dem Umstand Rechnung, dass die Hellenische Republik nach Abschluss des Finanzhilfeprogramms des Europäischen Stabilitätsmechanismus für Griechenland am 20. August 2018 nicht mehr als Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets gilt, für den ein Programm der Europäischen Union/des Internationalen Währungsfonds besteht. Der entsprechende Rechtsakt - Beschluss (EU) 2018/1148 über die Notenbankfähigkeit der von der Hellenischen Republik begebenen oder in vollem Umfang garantierten marktfähigen Schuldtitel und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2016/1041 (EZB/2018/21) - wurde am 10. August 2018 erlassen und findet sich auf der Website der EZB.

Zahlungssysteme und Marktinfrastruktur: Am 3. August 2018 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2018/20 zur Änderung der Leitlinie EZB/2012/27 über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (Target 2), um sicherzustellen, dass der Dienst Target Instant Payment Settlement (Tips) über eine solide Rechtsgrundlage verfügt und mit dem bestehenden Target-2-Rechts rahmen in Einklang steht. Tips wird voraussichtlich am 30. November 2018 den Betrieb aufnehmen. Die Änderungsleitlinie ist auf der Website der EZB abrufbar. Rahmenwerk für ethisches Hacking auf Basis von Threat Intelligence (Threat Intelligence-based Ethical Red Teaming - Tiber-EU).

Am 3. August 2018 genehmigte der EZB-Rat die Leitlinien für die Beschaffung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Tiber-EU-Rahmenwerk. Die Leitlinien sind ein integraler Bestandteil des Rahmenwerks und enthalten die Anforderungen und Standards für die Durchführung anerkannter Tiber-EU-Tests durch Anbieter von Threat-Intelligence- und Red-Teaming-Diensten. Die Leitlinien sind auf der Website der EZB abrufbar.

Am 6. September 2018 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des Berichts des Eurosystems über die Gap-Analyse von Kartenzahlungssystemen anhand der Februar 2015 aktualisierten Überwachungsstandards für Kartenzahlungssysteme (Over sight framework for card payment schemes - standards) und unter Berücksichtigung der Secure-Pay-Empfehlungen für die Sicherheit von Internetzahlungen. Die Gap-Analyse erstreckte sich auf 13 nationale Kartenzahlungs- und drei internationale Kartenzahlungssysteme, die im Euro-Währungsgebiet tätig sind. Der Bericht ist auf der Website der EZB abrufbar.

Am 14. September 2018 hat der EZB-Rat neue Verbindungen zwischen Wertpapierabwicklungssystemen für die Verwendung bei Kreditgeschäften des Eurosystems zugelassen. Er genehmigte eine neue direkte Verbindung (vom CBF-System zum NBB-SSS) und sechs neue indirekte Verbindungen (vom Lux-CSD über das CBF-System der Clearstream Banking AG zum NBB-SSS, vom Lux-CSD über das CBF-System zum OeKB-CSD, von der Clearstream Banking S. A. (CBL) über das CBF-System zum NBB-SSS, von der CBL über das CBF-System zum OeKB-CSD, vom CBF-Creation über die CBL über das CBF-System zum NBB-SSS, vom CBF-Creation über die CBL über das CBF-System zum OeKB-CSD), die somit für die Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassen sind. Das Verzeichnis der zugelassenen Verbindungen auf der Website der EZB wird bei Inbetriebnahme der neuen Verbindungen aktualisiert.

Am 20. September 2018 nahm der EZB-Rat den fünften Bericht über Kartenbetrug für den Zeitraum 2012 bis 2016 zur Kenntnis und genehmigte seine Veröffentlichung. Der Bericht ist auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 27. Juli 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur gegenseitigen Umsetzung makroprudenzieller Instrumente in Luxemburg (CON/ 2018/34) auf Ersuchen des luxemburgischen Finanzministeriums. Am 16. August 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Aktionsprogrammes in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm Pericles IV - CON/2018/35) auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union. Am 22. August 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Überarbeitung der aufsichtlichen Behandlung von Wertpapierfirmen (CON/2018/36 auf Ersuchen des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union.

Am 22. August 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme zu einem Richtlinienvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2014/59/EU; sowie zu einem Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 hinsichtlich Risikopositionen in Form gedeckter Schuldverschreibungen (CON/2018/37) auf Ersuchen des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union. Am 31. August 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung in Bezug auf Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen in der Union und Entgelte für Währungsumrechnungen (CON/2018/38) auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union.

Am 31. August 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu kritischen Infrastrukturen, Cyber-Sicherheit und gedeckten Schuldverschreibungen in der Slowakei (CON/2018/39) auf Ersuchen des Finanzministeriums der Slowakischen Republik. Am 3. September 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Übermittlung von Verwaltungsdaten zu statistischen Zwecken in Deutschland (CON/2018/40) auf Ersuchen des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Am 4. September 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu neuen Rundungsregeln für auf Euro lautende Zahlungen in Belgien (CON/2018/41) auf Ersuchen des belgischen Ministers der Beschäftigung, der Wirtschaft und der Verbraucher. Am 11. September 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Änderungen der Reform der italienischen Volks- (Banche Popolari) und Genossenschaftsbanken (CON/2018/42) auf Ersuchen des italienischen Wirtschafts- und Finanzministeriums.

Corporate Governance: Am 6. September 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Empfehlung der EZB an den Rat der EU zu den externen Rechnungsprüfern der Banco de España (EZB/ 2018/22) an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banco de España. Die Empfehlung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 12. September 2018 ernannte der EZB-Rat Yannis Stournaras mit unmittelbarer Wirkung zum Mitglied des Prüfungsausschusses. Er tritt die Nachfolge von Erkki Liikanen an. Der Prüfungsausschuss wird anschließend eine Vorsitzende beziehungsweise einen Vorsitzenden wählen.

Finanzstabilität: Am 27. Juli 2018 nahm der EZB-Rat den gemeinsamen Beschluss der an der Vereinbarung über den bilateralen freiwilligen Datenaustausch unter zentralen Kreditregistern der EU beteiligten nationalen Zentralbanken zur Kenntnis, diese seit April 2010 bestehende Vereinbarung bis September 2018 aufzuheben. Ausschlaggebend hierfür war die unmittelbar bevorstehende Einführung von Ana-Credit, einer Datenbank mit harmonisierten Daten für alle Mitgliedstaaten.

Statistiken: Am 27. Juli 2018 genehmigte der EZB-Rat den jährlichen Vertraulichkeitsbericht über die zur Sicherung der Vertraulichkeit der statistischen Daten gemäß Verordnung (EG) Nr. 2533/98 erlassenen Maßnahmen. Eine Zusammenfassung des Berichts ist auf der Website der EZB abrufbar. Am 2. August 2018 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2018/19 zur Änderung der Leitlinie EZB/2011/23 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der außenwirtschaftlichen Statistiken. Die Änderungen sind Ausdruck der zunehmenden analytischen Anforderungen im Bereich der Geldpolitik und Finanzstabilität, die sich unter anderem aus den Folgen der Globalisierung und Finanzinnovationen ergeben.

Am 2. August 2018 beschloss der EZB-Rat, eine öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Verordnung der EZB zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1333/ 2014 über Geldmarktstatistiken (EZB/ 2014/48) durchzuführen. Stellungnahmen waren bis zum 10. September 2018 einzureichen. Die Änderungsverordnung soll das Berichtsschema vereinfachen und die Qualität der dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) gemeldeten Euro-Geldmarktstatistiken erhöhen.

Bankenaufsicht: Am 20. August 2018 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, eine Präsentation der wesentlichen Grundsätze der aufsichtlichen Erwartungen zu Buchungsmodellen zu veröffentlichen. Die Präsentation wurde am 2. August 2018 auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht. Am 20. August 2018 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, im Anschluss an das öffentliche Konsultationsverfahren und die Feedback-Erklärung den Leitfaden für Vor-Ort-Prüfungen und Prüfungen interner Modelle zu veröffentlichen. Der Leitfaden wurde am 21. September 2018 auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht. Am 23. August 2018 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, einen Bericht über das Ergebnis der thematischen Überprüfung der Profitabilität und der Geschäftsmodelle zu veröffentlichen. Der Bericht wurde am 18. September 2018 auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht. Öffentliche Konsultation zu den risikoartenspezifischen Kapiteln des Entwurfs des Leitfadens der EZB zu internen Modellen. Am 30. August 2018 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, eine öffentliche Konsultation zu den risikoartenspezifischen Kapiteln des Entwurfs eines Leitfadens der EZB zu internen Modellen durchzuführen. Am 6. September 2018 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, eine öffentliche Konsultation zum Leitfaden zur Beurteilung von Zulassungsanträgen - Teil 2: Beurteilung des Kapitals und des Geschäftsplans durchzuführen.

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