EZB: Konvergenzbericht 2016

In der zweiten Juni-Woche 2016 hat die Europäische Zentralbank ihren Konvergenzbericht 2016 zu Bulgarien, der Tschechischen Republik, Kroatien, Ungarn, Polen, Rumänien und Schweden veröffentlicht. Dabei wird geprüft, ob ein hohes Maß an dauerhafter Konvergenz in diesen Ländern erreicht ist (wirtschaftliche Konvergenz) und die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden, die erfüllt sein müssen, damit die entsprechenden nationalen Zentralbanken integraler Bestandteil des Eurosystems werden können (rechtliche Konvergenz). Bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit der Konvergenz berücksichtigt der Bericht auch den verbesserten wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmen der EU (zum Beispiel den Stabilitäts- und Wachstumspakt, das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht). Mit der Vorlage dieses Berichts erfüllt die EZB die Vorgabe von Artikel 140 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach sie dem Rat der Europäischen Union mindestens alle zwei Jahre beziehungsweise auf Antrag eines Mitgliedsstaats, für den eine Ausnahmeregelung gilt, berichtet, inwieweit die Mitgliedsstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, bei der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion ihren Verpflichtungen bereits nachgekommen sind.

Wirtschaftliche Konvergenz: Die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern in Bezug auf die Teuerungsrate haben sich deutlich verringert, was die Konvergenzfortschritte der jüngeren Vergangenheit unterstreicht. Im zwölfmonatigen Beobachtungszeitraum von Mai 2015 bis April 2016 war die Inflation in der EU vor allem aufgrund des drastischen Ölpreisrückgangs sehr niedrig. Der Referenzwert von 0,7 Prozent für das Kriterium der Preisstabilität, das im Referenzzeitraum von sechs der sieben Länder erfüllt wurde, spiegelt diese Entwicklung wider. Obwohl für die nächsten Jahre ein moderater Anstieg der Teuerung erwartet wird, bestehen bei mehreren der untersuchten Länder auf längere Sicht Bedenken hinsichtlich der längerfristigen Nachhaltigkeit der Inflationskonvergenz.

Auch hinsichtlich der Haushaltskriterien wurden einige Verbesserungen festgestellt. Im Jahr 2015 wiesen sechs der untersuchten Länder ein Haushaltsdefizit unterhalb des Referenzwerts von 3 Prozent des BIP aus; eine Ausnahme bildete Kroatien, gegen das die EU ein Defizitverfahren eingeleitet hat. Dies steht im Gegensatz zu der im Konvergenzbericht 2013 festgestellten Situation, als sich die Tschechische Republik und Polen ebenfalls im Defizitverfahren befanden. Was den öffentlichen Schuldenstand betrifft, so lagen nur die Schuldenquoten Kroatiens und Ungarns oberhalb des Referenzwerts von 60 Prozent. In Kroatien ist die Schuldenquote höher als im Jahr 2013, in Ungarn ist sie geringfügig niedriger. Keines der untersuchten Länder nimmt am Wechselkursmechanismus II (ERM II) teil. In Schweden, Ungarn, Polen und Rumänien wiesen die Wechselkurse im zweijährigen Referenzzeitraum relativ große Schwankungen auf.

Was die Konvergenz der langfristigen Zinsen anbelangt, so lagen diese in allen sieben der untersuchten Länder wie bereits 2014 unterhalb des Referenzwerts von 4 Prozent. Am niedrigsten waren die langfristigen Zinssätze in der Tschechischen Republik und in Schweden.

Werden die numerischen Konvergenzkriterien zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt, so stellt dies allein keine Garantie für einen reibungslosen Beitritt zur WWU dar. Länder, die dem Euro-Währungsgebiet beitreten, sollten die Nachhaltigkeit ihrer Konvergenzprozesse demonstrieren. Um eine nachhaltige Konvergenz zu erreichen, ist in vielen der untersuchten Länder eine dauerhafte Anpassung der Politik vonnöten. Insbesondere müssen die bei den Haushaltskriterien erzielten Verbesserungen langfristig sichergestellt werden. Es müssen geeignete finanzpolitische und makroprudenzielle Maßnahmen festgelegt werden, um den Aufbau von Ungleichgewichten zu verhindern; zudem müssen geeignete Rahmenbedingungen für die Bankenaufsicht geschaffen werden. Strukturelle Reformen sollten auf den Aufbau tragfähiger Institutionen und eines soliden wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmens ausgerichtet sein, um günstige Bedingungen unter anderem für eine effiziente Nutzung von Kapital und Arbeit sowie für flexible Güter- und Arbeitsmärkte zu schaffen.

Rechtliche Konvergenz: In keinem der sieben untersuchten Länder entspricht der Rechtsrahmen in vollem Umfang den Anforderungen an die Einführung des Euro. Unvereinbarkeiten bestehen in Bezug auf die Zentralbankunabhängigkeit, insbesondere die institutionelle, finanzielle und personelle Unabhängigkeit. Darüber hinaus erfüllt außer Kroatien keines der untersuchten Länder die Anforderungen hinsichtlich des Verbots der monetären Finanzierung und der rechtlichen Integration der jeweiligen Zentralbank in das Eurosystem.

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