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Zentralbanken - Konvergenzbericht 2010

Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlichte Mitte Mai ihren Konvergenzbericht 2010, eine Beurteilung der wirtschaftlichen und rechtlichen Konvergenz von neun Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU): Bulgarien, Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Rumänien und Schweden. Der Bericht untersucht, ob in diesen Ländern ein hohes Maß an dauerhafter wirtschaftlicher Konvergenz erreicht worden ist. Weiterhin wird in ihm geprüft, ob die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden, die erfüllt werden müssen, damit die nationalen Zentralbanken integraler Bestandteil des Eurosystems werden können (rechtliche Konvergenz).

Insgesamt kommt der Bericht zu dem Schluss, dass in vielen Ländern wichtige Herausforderungen ins Blickfeld gerückt sind. Diese stehen im Zusammenhang mit zuvor entstandenen Ungleichgewichten und Anfälligkeiten, die in den vergangenen Jahren zu einem tief greifenden Anpassungsprozess geführt haben. Das durch die globale Finanz- und Wirtschaftskrise in Mitleidenschaft gezogene reale BIP brach in den meisten untersuchten Ländern ein oder war stark rückläufig.

Während diese Konjunkturabschwächung sowie externe Faktoren inflationsdämpfend wirkten, verschlechterte sich die Lage der öffentlichen Finanzen erheblich, und die länderspezifischen Risikoprämien, welche sich in den Langfristzinsen widerspiegeln, erhöhten sich merklich. An Konvergenzkriterien werden im Einzelnen Preisstabilität, Öffentliche Finanzen, Wechselkurs und langfristiger Zinssatz untersucht. Zudem wird Estland im vorliegenden Bericht einer etwas ausführlicheren Prüfung unterzogen, weil das Land laut Aussage der dortigen Behörden beabsichtigt, den Euro zum 1. Januar 2011 einzuführen.

Mit der Vorlage dieses Berichts erfüllt die EZB die Vorgabe von Artikel 140 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach sie dem Rat der Europäischen Union mindestens alle zwei Jahre beziehungsweise auf Antrag eines Mitgliedstaats, für den eine Ausnahmeregelung gilt, berichtet, "inwieweit die Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, bei der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion ihren Verpflichtungen bereits nachgekommen sind". Derzeit nehmen elf EU-Mitgliedstaaten noch nicht voll an der Wirtschafts- und Währungsunion teil. Zwei dieser Länder, nämlich Dänemark und das Vereinigte Königreich, verfügen im Einklang mit den Bedingungen der entsprechenden Protokolle, die den Verträgen beigefügt sind, über einen Sonderstatus. Folglich müssen Konvergenzberichte für diese beiden Mitgliedstaaten nur auf deren Antrag vorgelegt werden. Der Konvergenzbericht 2010 kann in 21 Amtssprachen der EU auf der Website der EZB abgerufen werden.

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