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Zentralbanken - Estland: Mindestreserveregelung

Ende Oktober 2010 verabschiedete das Direktorium der Europäischen Zentralbank einen Beschluss zur Auferlegung einer Mindestreservepflicht durch die Europäische Zentralbank nach der Einführung des Euro in Estland (EZB/2010/18). Der Euro wird am 1. Januar 2011 dort eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen Kreditinstitute und Zweigstellen von Kreditinstituten (im Folgenden als "Institute" bezeichnet) mit Sitz in Estland der Mindestreservepflicht des Eurosystems. Da die reguläre Mindestreser-ve-Erfüllungsperiode am 8. Dezember 2010 beginnt und am 18. Januar 2011 endet, sind Übergangsbestimmungen erforderlich, um eine reibungslose Integration der entsprechenden Institute in das Mindestreservesystem des Eurosystems zu gewährleisten und eine unverhältnismäßige Belastung dieser Institute zu vermeiden.

Für die Auferlegung der Mindestreservepflicht für in Estland befindliche Institute wird daher eine übergangsweise geltende Mindestreserve-Erfüllungsperiode vom 1. bis zum 18. Januar 2011 festgelegt. Darüber hinaus sind in dem Beschluss konkrete Bestimmungen zur Anwendung der Mindestreservepflicht während der übergangsweise geltenden Mindestreserve-Erfüllungsperiode niedergelegt. Insbesondere ist darin die Methode zur Berechnung der Reservebasis im Hinblick auf die übergangsweise geltende Mindestreserve-Erfüllungsperiode beschrieben, die für Verbindlichkeiten gegenüber Instituten mit Sitz in Estland gilt. Institute, die sich in anderen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets befinden, können für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden vom 8. Dezember 2010 bis zum 18. Januar 2011 und vom 19. Januar bis zum 8. Februar 2011 Verbindlichkeiten gegenüber in Estland befindlichen Instituten von ihrer Mindestreservebasis abziehen. Der Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und wird auch auf der Website der EZB (www. ecb.europa.eu) abrufbar sein.

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