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Zentralbanken - Konvergenzbericht Dezember 2006

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat Anfang Dezember 2006 ihre Beurteilung der wirtschaftlichen und rechtlichen Konvergenz von neun EU-Mitgliedstaaten veröffentlicht: Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Ungarn, Malta, Polen, Slowakei und Schweden. Der Bericht der EZB untersucht, ob in diesen Ländern ein hohes Maß an dauerhafter wirtschaftlicher Konvergenz erreicht worden ist. Weiterhin wird in ihm geprüft, ob die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden, die erfüllt sein müssen, damit die nationalen Zentralbanken integraler Bestandteil des Eurosystems werden können (rechtliche Konvergenz).

Mit der Vorlage dieses Berichts erfüllt die EZB die Vorgaben von Artikel 122 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 121 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, wonach sie dem Rat der Europäischen Union (EU-Rat) mindestens alle zwei Jahre beziehungsweise auf Antrag eines Mitgliedstaats, für den eine Ausnahmeregelung gilt, berichtet, "inwieweit die Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion ihren Verpflichtungen bereits nachgekommen sind".

Derzeit nehmen 13 Mitgliedstaaten noch nicht voll an der Wirtschafts- und Währungsunion teil. Zwei von ihnen, nämlich Dänemark und das Vereinigte Königreich, haben gemäß den Bestimmungen der entsprechenden Protokolle, die dem EG-Vertrag beigefügt sind, einen Sonderstatus. Daher müssen Konvergenzberichte für diese beiden Mitgliedstaaten nur auf deren Antrag erstellt werden.

Zwei weitere Mitgliedstaaten, Litauen und Slowenien, wurden auf ihren Antrag hin im von der EZB im Mai 2006 veröffentlichten Konvergenzbericht untersucht. Unter Berücksichtigung dieses Berichts sowie des Konvergenzberichts, den die Europäische Kommission im Mai 2006 veröffentlichte, und auf Antrag der Europäischen Kommission entschied der EU-Rat, die Ausnahmeregelung, die bislang für Slowenien gilt, aufzuheben und dem Land die Einführung des Euro zum 1. Januar 2007 zu genehmigen. Der Status von Litauen als ein Land, für das eine Ausnahmeregelung gilt, bleibt unverändert. Da Litauen 2006 bereits einer Konvergenzprüfung unterzogen wurde, ist es in diesem Bericht nicht enthalten. Der Konvergenzbericht der EZB kann auf der Website der EZB (http://www.ecb.int/) in 19 Amtssprachen der Gemeinschaft abgerufen werden.

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