EZB-Rat: Parameter für Reinvestitionen

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Der Rat der Europäischen Zentralbank hat Mitte Dezember 2018 die technischen Parameter für die Reinvestition der Tilgungszahlungen für im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) erworbene und fällig werdende Wertpapiere nach Beendigung des Nettoerwerbs von Vermögenswerten Ende Dezember 2018 beschlossen. Der EZB-Rat beabsichtigt, die Höhe der im Zuge des Nettoerwerbs von Vermögenswerten im Rahmen der einzelnen Programme des APP - das heißt des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP), des Programms zum Ankauf von Asset-Backed Securities (ABSPP), des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP3) und des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP) - kumulierten Nettokäufe auf ihrem jeweiligen Niveau von Ende Dezember 2018 beizubehalten. Im Zuge der Reinvestitionen kann es aus operationellen Gründen zu begrenzten vorübergehenden Abweichungen beim Gesamtumfang und bei der Zusammensetzung des APP kommen.

Beim PSPP richtet sich die Verteilung der Reinvestitionen auf die infrage kommenden Länder, gemessen am aktuellen Bestand, weiterhin nach den jeweils aktuellen Gewichtsanteilen der nationalen Zentralbanken (NZBen) am Kapitalschlüssel der EZB. Demnach werden Tilgungsbeträge grundsätzlich in dem Land wieder angelegt, in dem die Tilgungszahlungen erfolgen, wobei die Portfolioallokation zwischen den Ländern jedoch weiterhin angepasst wird, um die Anteile der Länder am PSPP-Portfolio stärker an die Anteile der jeweiligen NZBen am Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der EZB anzugleichen. Etwaige Anpassungen der Portfoliozusammensetzung im Hinblick auf die Anteile der einzelnen Länder sollen schrittweise vollzogen und so kalibriert werden, dass die Wahrung geordneter Marktverhältnisse gewährleistet ist.

Auch während der Reinvestitionsphase will das Eurosystem durch eine reibungslose und flexible Umsetzung das Prinzip der Marktneutralität verfolgen. Zu diesem Zweck werden die Tilgungsbeträge über das Jahr verteilt wieder angelegt, um eine regelmäßige und ausgewogene Marktpräsenz zu ermöglichen. Im Rahmen des PSPP werden weiterhin im erforderlichen Umfang Ankäufe von Wertpapieren mit einer unter dem Zinssatz für die Einlagefazilität der EZB liegenden Rendite bis zur Fälligkeit vorgenommen.

Die Reinvestitionen bei den Ankaufprogrammen für den privaten Sektor werden sich nach wie vor an der Marktkapitalisierung orientieren. Der Erwerb von Wertpapieren am Primärmarkt ist weiterhin gestattet, sofern erforderlich. Im Hinblick auf das CBPP3 stellte der EZB-Rat zudem klar, dass ab dem 1. Januar 2019 alle gedeckten Schuldverschreibungen mit "Conditional Pass-Through"-Struktur von Käufen ausgeschlossen sind.

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