Leitfaden zur Anzeige von Verbriefungen

Europäische Zentralbank, EZB
Foto: Europäische Zentralbank

Die EZB hat am 15. November 2021 ein öffentliches Konsultationsverfahren zum Entwurf eines Leitfadens zur Anzeige von Verbriefungstransaktionen eingeleitet. Im Mai des Jahres 2021 hatte die Europäische Zentralbank ihren Beschluss bekannt gegeben, sicherzustellen, dass die von ihr direkt beaufsichtigten Institute bei allen Verbriefungen die Anforderungen nach Artikel 6, 7 und 8 der EU-Verbriefungsverordnung zu Risikoselbstbehalt, Transparenz und Wiederverbriefung einhalten. In diesem nicht rechtsverbindlichen Leitfaden wird konkretisiert, welche Informationen die Europäische Zentralbank von den direkt beaufsichtigten Instituten, die als Originator oder Sponsor von Verbriefungstransaktionen agieren, erwartet.

Die in der Verbriefungsverordnung enthaltenen Anforderungen erstrecken sich auf alle Arten von Verbriefungstransaktionen, das heißt auf öffentliche, private, traditionelle und synthetische Geschäfte sowie auf forderungsgedeckte Geldmarktpapiere. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Transaktionen derart strukturiert sind, dass ein signifikantes Risiko übertragen wird.

Die Europäische Zentralbank erwartet, dass die Banken den Leitfaden für alle nach dem 1. April 2022 getätigten Verbriefungstransaktionen anwenden. Bei Bedarf wird der Leitfaden aktualisiert, um maßgeblichen Entwicklungen im Hinblick auf die Regulierung und Beaufsichtigung von Verbriefungen Rechnung zu tragen. Das Ergebnis der Konsultation, die am 15. November 2021 begann und bis zum 5. Januar 2022 dauert, wird bei der Finalisierung des Leitfadens von der Europäischen Zentralbank berücksichtigt werden.

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