SREP 2020

Europäische Zentralbank, EZB
Foto: Europäische Zentralbank

Bestände des Eurosystems an Wertpapieren für geldpolitische Zwecke Quelle: EZB

Die Europäische Zentralbank hat am 28. Januar 2021 die Ergebnisse ihres aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process - SREP) für 2020 veröffentlicht und ihre Aufsichtsprioritäten für 2021 bekannt gegeben. In den diesjährigen SREP-Ergebnissen zeige sich der frühzeitige Beschluss der Europäischen Zentralbank, angesichts der Pandemie bei ihren jährlichen Kerntätigkeiten pragmatisch vorzugehen.

Im Zentrum ihres pragmatischen Ansatzes zum SREP stand die Fähigkeit der Banken, die Herausforderungen und Risiken für Kapital und Liquidität zu bewältigen, die sich aus der anhaltenden Pandemie ergeben. Die EZB beschloss, die Säule-2-Anforderungen (Pillar 2 Requirements - P2R) und die Säule-2-Empfehlungen (Pillar 2 Guidance - P2G) unverändert zu lassen und die SREP-Score-Werte nicht zu aktualisieren, es sei denn, eine Änderung war im Einzelfall durch außergewöhnliche Umstände gerechtfertigt. Aufsichtliche Bedenken wurden den Banken überwiegend in Form von qualitativen Empfehlungen mitgeteilt und weniger in Form von aufsichtlichen Maßnahmen.

Anfang 2020 waren die Banken im Euroraum laut EZB wesentlich besser mit Kapital ausgestattet und deutlich besser gegen einen Konjunktureinbruch gewappnet als in der weltweiten Finanzkrise. Durch koordinierte Maßnahmen, zu denen auch außerordentliche Maßnahmen der Bankenaufsicht zählten, erhielten private Haushalte, Unternehmen und der Bankensektor weitreichenden Schutz. Zudem wurde durch sie eine übermäßige Prozyklizität infolge des Pandemieschocks abgewendet. Ab dem dritten Quartal 2020 standen den Banken umfangreiche Kapitalpuffer zur Verfügung. Kurz- bis mittelfristig bleiben große Unsicherheiten.

Den SREP-Daten zufolge ist immer noch Wachsamkeit geboten. Aufsichtliche Herausforderungen bestehen demnach weiterhin in mehreren kritischen Bereichen. Im Zentrum stehe dabei das Risiko einer plötzlichen Zunahme notleidender Kredite. Vor dem Hintergrund des pragmatischen Ansatzes der EZB blieben die SREP-Kapitalanforderungen und-Empfehlungen (ohne Systemrisikopuffer und den antizyklischen Kapitalpuffer) für den Zyklus 2020 gegenüber dem Zyklus 2019 stabil. Sie lagen im Durchschnitt bei rund 14 Prozent. Die Säule-2-Anforderungen für den SREP 2020 blieben ebenfalls stabil bei durchschnittlich etwa 2,1 Prozent.

Zu den wenigen Ausnahmen zählen Banken, für die im SREP-Zyklus 2020 erstmals eine Säule-2-Anforderung festgesetzt wurde, nachdem sie der direkten Aufsicht durch die EZB unterstellt worden waren. Gleichzeitig verringerte sich die Komponente der Säule-2-Anforderungen, die aus hartem Kernkapital zu erfüllen ist, von 2,1 Prozent auf 1,2 Prozent, weil die EZB die entsprechenden Regelungen der überarbeiteten Eigenkapitalrichtlinie (CRD V) vorgezogen hatte. Infolgedessen reduzierte sich die CET1-Komponente an den SREP-Kapitalanforderungen und-Empfehlungen (ohne Systemrisikopuffer und antizyklischen Kapitalpuffer) auf 9,6 Prozent. Auch die Säule-2-Empfehlungen blieben mit rund 1,4 Prozent stabil, da die von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) koordinierten EU-weiten Stresstests auf 2021 verschoben worden waren. Die wichtigsten Ergebnisse aus dem SREP-Zyklus 2020 bezogen sich auf das Kreditrisiko, die Kapitalausstattung, die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells und die interne Governance. Diesen wurde durch qualitative Empfehlungen entgegengewirkt.

Da die EZB die Fristen für qualitative Maßnahmen aus vorangegangenen SREP-Bewertungen verschoben hat, wurden zahlreiche Feststellungen aus vorherigen SREP-Zyklen nicht beseitigt und bleiben laut Europäischer Zentralbank ungelöst. Dies betrifft insbesondere den Bereich der internen Governance.

Ausgehend von den SREP-Analysen und unter Berücksichtigung der Lage infolge der Pandemie hat die EZB-Bankenaufsicht beschlossen, den Schwerpunkt ihrer Arbeit 2021 auf vier Prioritätsbereiche zu legen, die von der gegenwärtigen Krisensituation erheblich beeinträchtigt werden: Steuerung des Kreditrisikos, Kapitalausstattung, Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle und Governance. Was das Kreditrisiko betrifft, so will die EZB den Fokus auf die adäquate Messung und Steuerung von Kreditrisiken legen, mit dem Ziel, diese zeitnah zu erkennen sowie effizient zu überwachen und prozyklische Effekte einzudämmen. Mit Blick auf die Kapitalausstattung wird der von der EBA koordinierte EU-weite Stresstest im Vordergrund stehen.

Neben der laufenden aufsichtlichen Überprüfung der Kapitalplanung der Banken wird dieser Stresstest Aufschluss darüber geben, wie widerstandsfähig die Kapitalausstattung der Banken ist. Hinsichtlich der Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle werden die strategischen Pläne der Banken und die Maßnahmen zur Beseitigung struktureller Schwächen auch in Zukunft kritisch geprüft werden. Was die interne Governance anbelangt, so wird der Fokus der Aufsicht weiterhin auf die Angemessenheit der Regelungen der Banken zum Kreditrisikomanagement, die Risikodatenaggregation, IT- und Cyber-Risiken sowie Geldwäscherisiken gerichtet sein.

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