Regulierung II

Too big to fail: FBS-Konsultation zu TLAC

Das Financial Stability Board (FSB) hat geliefert. Total Loss Absorbing Capacity - beziehungsweise im Kürzel TLAC - heißt das Gesamtkonzept, mit dem die G20-Länder das Too-big-to-fail-Problem lösen wollen. Zwar liegt noch lange nicht das fertige Ergebnis vor, aber es gibt immerhin eine be lastbare Entscheidungshilfe für die Beteiligten. Nachdem sehr bald nach den akuten staatlichen Rettungsmaßnahmen der jüngsten Finanzkrise in den verschiedensten Teilen der Welt klar geworden war, dass die systemrelevanten Banken eher noch größer geworden waren als vor den Turbulenzen und an eine Bewältigung einer neuerlichen Schieflage ohne Steuergelder bis heute überhaupt nicht zu denken ist, soll sich das künftig ändern.

Zu den durch Basel III ohnehin schon verschärften Eigenkapitalanforderungen für die Banken sollen die 30 als hochgradig systemrelevant identifizierten Institute künftig zusätzlich ein Minimum an Verbindlichkeiten oder weiteren Eigenmitteln vorhalten, die bei einem Scheitern abgeschrieben oder aber in Eigenkapital umgewandelt werden können. Dieser als Gone-Concern Loss Absorbing Capacity (GLAC) bezeichnete Kapitalanteil soll speziell für die Abwicklung bereitstehen. Zusammen mit den Kapitalanforderungen nach Basel III bildet er den genannten TLAC, der künftig als mindestens vorzuhaltender Kapitalpuffer in einer Spanne von 16 bis 20 Prozent der risikogewichteten Aktiva die realistische Möglichkeit eröffnen soll, einzelne Institute - und zwar selbst große - aus dem Markt nehmen zu können, ohne den Zusammenbruch des gesamten Bankensystems heraufzubeschwören.

Im Zusammenspiel mit den MaSan auf nationaler Ebene sowie dem SRM und der Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD) auf europäischer Ebene ist die TLAC-Initiative der G20 als kompatibler Ansatz für global systemrelevante Institute angelegt, um ohne Zeitverzug eine Verlustbeteiligung der Gläubiger gewährleisten zu können. Damit in der zur Entscheidung kommenden Endfassung alle Mechanismen möglichst reibungslos ineinandergreifen können, hat der FSB das TLAC-Konzept bis zum 2. Februar 2015 zur Konsultation gestellt. Möglichst bis Ende 2015 sollen dann sinnvolle Änderungsvorschläge eingearbeitet werden. Als Zeitrahmen für den endgültigen Aufbau der Kapitalpuffer steht das Jahresende 2019 zur Diskussion. Der BaFin, die sich neben der Bank of England, der Fed sowie dem FSB-Sekretariat als wesentlicher Treiber des Projektes sieht, wäre es dabei lieber, Abstriche an dem Zeitplan für das Inkrafttreten zu machen als dem Puffer mangels ausreichender Bestückung von vornherein jede Wirksamkeit zu nehmen.

Wenn der nun vorliegende Vorschlag dieser Tage dem G20-Gipfel in Brisbane präsentiert wird, sind längst noch nicht alle Einzelfragen gelöst. Es ist weder abschließend geklärt wie hoch die angedachten Zuschläge ausfallen sollen noch inwieweit sie durch nachrangige Verbindlichkeiten wie CoCo-Bonds und andere Varianten beziehungsweise zusätzliches Eigenkapital abgedeckt werden sollen. Es ist ebenso offen wie bei einer vorgesehenen Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital Ansteckungsrisiken für andere Marktteilnehmer vermieden werden sollen. Auch die grenzüberschreitende Anerkennung von Abwicklungsmaßnahmen wird noch zu klären sein. Und es wird über die Sanierung und Abwicklung von Versicherern und Finanzmarktinfrastrukturen nachgedacht werden müssen. Aber es kann niemand mehr behaupten, dass die globalen Finanzdienstleister unbehelligt bleiben und die größere Risikokonzentration in diesem Segment als besondere Gefahr für die Finanzstabilität außer Acht bleibt.

Direkt betroffen ist von den TLAC-Regelungen hierzulande nur die Deutsche Bank, deren Co-Vorstandschef Jürgen Fitschen in seiner Eigenschaft als BdB-Präsident das Konzept zwar grundsätzlich begrüßte, aber auf eine mögliche Bevorteilung ausländischer Wettbewerber durch einfachere Kapitalaufnahme durch Holding-Strukturen hinwies. Die vielen kleinen und mittleren Institute in Deutschland, Europa und der Welt sollten sich aber nicht zu früh über die immer wieder angemahnte und nun endlich ernsthaft in Angriff genommene Schließung der Gerechtigkeitslücke freuen. Denn die aufsichtsrechtliche Behandlung der Global Player dürfte auf Dauer in der Umsetzung sicherlich auch auf die national systemrelevanten Institute abstrahlen. Wenn auf Deutschland bezogen plötzlich auch die Landesbanken, die Genossenschaftlichen Zentralinstitute und sonstige große Verbundinstitute mit zusätzlichen Puffern zur Sicherstellung einer Abwicklung konfrontiert werden, sind über die Ausgestaltung der jeweiligen Haftungsgemeinschaften auch die Ortsbanken der Verbünde irgendwie wieder mit im Boot einer weiteren Stabilisierung des Finanzsystems.

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