AUSKUNFTEIEN

EuGH und BGH - Schufa bleibt zuversichtlich

Das Geschäftsmodell der Schufa steht nicht zur Disposition. Dessen sind sich Schufa-Vorstandsmitglied Dr. Ole Schröder, der Chefsyndikus Dr. Wulf Kamlah und Prof. Dr. Gregor Thüsing, der Vertreter der Schufa vor dem EuGH einig - unabhängig davon, wie zwei Verfahren, eines vor dem EuGH, das andere vor dem Bundesgerichtshof, ausgehen.

Restschuldbefreiung speichern - warum?

Vor dem Europäischen …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X