RECHTSFRAGEN

Kein Ewigkeitsjoker bei unzulässigen Bankentgelten

Zu Unrecht gezahlte Kontoführungsgebühren unterliegen einer dreijährigen Verjährungsfrist. Das hat der unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 3. Juni 2025 (XI ZR 45/24) im Rahmen einer Musterfeststellungsklage über die Voraussetzungen und über die Verjährung von Verbraucheransprüchen auf Rückzahlung von Kontoführungsentgelten entschieden. Damit ist die Frage nach der Verjährungsfrist bei Kundenentgelten, die ohne ausdrückliche …

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