GIROKONTO

Kosten durch die Hintertür

Fast jede vierte Sparkasse in Deutschland und 15 Prozent der Volks- und Raiffeisenbanken haben im ersten Halbjahr 2019 bei Girokonten an der Preisschraube gedreht. Insgesamt haben 215 Kreditinstitute die Preise ihrer Girokonten erhöht. Zu diesem Ergebnis kommt das Verbraucherportals Biallo, das die Kontomodelle von gut 1 300 Banken und Sparkassen untersucht hat. Die Preiserhöhungen betrugen demnach bei fast allen Girokontenmodellen durchschnittlich 20 Prozent.

Das Portal hat allerdings noch immer 38 Institute ausgemacht, die weiterhin an ihren wirklich kostenlosen Konten festhalten, sprich ohne Mindestgeldeingang auf eine monatliche Grundgebühr verzichten und auch Girocard und Überweisungen gratis anbieten.

Dass zu dieser Zahl zwölf Direktbanken gehören (Norisbank, Comdirect, Consorsbank, Deutsche Skatbank, DKB, Edeka Bank, Fidor Bank, ING, Moneyou, N26, Wüstenrot Bank und 1822 direkt) ist nicht so überraschend - haben sie doch seit jeher argumentiert, dass der Verzicht auf Filialen in günstigeren Konditionen für die Kunden resultiert. Der Dreh an der Preisschraube ist bei ihnen nicht gar so dringlich - und wäre auch argumentativ herausfordernder. In der Liste der Institute mit Gratiskonto finden sich indessen auch zwölf Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Stadt und Kreissparkasse Erlangen.

Von den PSD Banken bieten noch acht ein kostenloses Girokonto an, von den Sparda Banken sind lediglich drei übriggeblieben - Hessen, München und Südwest. Doch selbst hier halten Preise durch die Hintertür Einzug. Und diese Hintertür heißt PSD2. Im Zuge der Abschaffung der i TAN müssen Kunden teilweise entweder einen TAN Generator erwerben oder für die SMS TAN zahlen. Dass Entgelte dafür zulässig sind, hat der BGH ja bereits entschieden.

Dass solche Praktiken neue Rechtsstreitigkeiten um die Zulässigkeit einer Werbung mit dem Stichwort "kostenlos" verursachen könnten, ist freilich nicht ausgeschlossen. Denn die Fragestellung lässt sich mit der bezüglich der Girocard vergleichen. Und in Sachen Girocard hat zum Beispiel das Landgericht Düsseldorf entschieden, dass es nicht zulässig ist, in der Werbung das Wort "kostenlos" zu verwenden, wenn für die Girocard ein - wenn auch bescheidenes - Jahresentgelt berechnet wird. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die Girocard zur vollumfänglichen Nutzung des Girokontos unerlässlich sei.

Ganz ähnlich ließe sich auch beim Stichwort Überweisungen argumentieren - stellen sie doch den zentralen Nutzen eines Girokontos dar. "Kostenlos" ist ein Girokonto nur dann, wenn Überweisungen zumindest in einem gewissen Umfang nichts kosten. Ob das auch dann noch gegeben ist, wenn entweder ein TAN Generator erworben oder bereits ab der dritten Buchung für eine SMS TAN gezahlt werden muss, könnten Verbraucherschützer kritisch unter die Lupe nehmen. Red.

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