AUSKUNFTEIEN

Negativinformationen: Speicherfristen rechtens

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 18. Dezember 2025 entschieden, dass von Vertragspartnern an Wirtschaftsauskunfteien gemeldete Informationen über Zahlungsstörungen nicht unmittelbar nach dem Forderungsausgleich gelöscht werden müssen. Die längstmögliche Speicherungsdauer von Daten über Zahlungsstörungen, die private Wirtschaftsauskunfteien durch Einmeldungen ihrer Vertragspartner sammeln, so das Urteil, wird nicht durch die Löschungsfrist von Eintragungen anderer Art über die …

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